555/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 26.05.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Evaluierung der Anzeigepflicht
Im September 2019 wurde durch das Gewaltschutzgesetz (BGBl. I Nr. 105/2019) die Melde- und Anzeigepflicht für Angehörige von Gesundheitsberufen wie Ärzt_innen, Pflegepersonal, Psycholog_innen und Psychotherapeut_innen und anderen Berufsgruppen bei Gewaltdelikten vereinheitlicht, sowie erheblich verschärft.
Die undifferenzierte Verschärfung der Anzeigepflicht, ungeachtet der sachlichen Unterschiede dieser Berufsgruppen, wurde von zahlreichen Organisationen im Begutachtungsverfahren zum Ministerialentwurf (157/ME) kritisiert. Die Verpflichtung zur Anzeige, so hieß es, führe insbesondere für jene Berufsgruppen, die von einem besonderen persönlichen Vertrauensverhältnis zu ihren Patient_innen abhängen, wie etwa Psycholog_innen oder Psychotherapeut_innen, zu größten Problemen, da die besondere Verschwiegenheit dieser Berufe damit untergraben werde.
Diese Verschwiegenheit stellt ihrerseits aber eine Grundvoraussetzung für professionelle, etwa psychotherapeutische, Tätigkeit dar. Die Verschwiegenheitsverpflichtung dient dem Schutz der spezifischen therapeutischen Beziehung und unterscheidet sich wesentlich von anderen Berufsgruppen des Gesundheitswesens. Die psychotherapeutische Behandlung setzt ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Psychotherapeut_in und Patient_in voraus. In diesem Sinne ist das Rechtsgut der Verschwiegenheit das höchste Gut für diese Berufsgruppen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Evaluierung über die Auswirkungen der im Gewaltschutzgesetz 2019 beschlossene Verschärfung der Anzeigepflicht für Angehörige von Gesundheitsberufen durchzuführen und deren Ergebnisse dem Nationalrat in schriftlicher Form vorzulegen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.