557/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 26.05.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Prüfkompetenz des Rechnungshofs für Gemeinden
Der Rechnungshof kann aktuell nur Gemeinden prüfen, die mehr als 10.000 Einwohner haben. Nach aktueller Rechtslage können die Länder, müssen jedoch nicht, vorsehen, dass Gemeinden, die weniger als 10.000 Einwohner haben, von der Prüfzuständigkeit des jeweiligen Landesrechnungshofs umfasst sind. Niederösterreich etwa hat von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht. Niederösterreichische Gemeinden unter 10.000 Einwohner unterliegen somit weder der Kontrolle des Rechnungshofs noch des Landesrechnungshofs. Es gilt daher durch ein Bundes(verfassungs)gesetz sicherzustellen, dass jede Gemeinde in Österreich entweder der Kontrolle des Rechnungshofs oder zumindest des jeweiligen Landesrechnungshofs unterliegt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle
beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die sicherstellt, dass alle Gemeinden zumindest der Kontrolle des Rechnungshofs oder des jeweiligen Landesrechnungshofs unterliegen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Rechnungshofausschuss vorgeschlagen.