561/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 26.05.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Rechtssicherheit für Unternehmer bei Härtefallfonds
In den vergangenen Wochen haben wir unzählige Zuschriften von Unternehmerinnen und Unternehmern bekommen, die sich hinsichtlich der Abwicklung über den Corona-Härtefallfonds diskriminiert gefühlt haben.
Im Normalfall wäre die Wirtschaftskammer für diese EPU und Kleinstbetriebe ohne Rechtsabteilung die unterstützende Institution für Rechtsauskünfte und Hilfe im Falle einer Beeinspruchung.
Aktuell arbeitet die Wirtschaftskammer aber auch als operativer Abwickler des Härtefallfonds.
Dadurch müsste die Wirtschaftskammer aktuell gegen ihre eigenen Entscheidungen in den Rechtsstreit gehen.
Es kann daher behauptet werden, dass Unternehmer_innen aktuell keine objektive Rechtsberatung im Falle eines Einspruchs gegen die Auszahlungen aus dem Corona-Härtefallfonds haben.
Es braucht umgehend Rechtsschutz für die EPU und Kleinstunternehmer_innen, da eine private Anfechtung der Entscheidungen in den meisten Fällen die Hilfen um ein Vielfaches übersteigen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, wird aufgefordert umgehend Maßnahmen zu treffen, um EPU und Kleinstbetrieben ohne Rechtsabteilung eine objektive Rechtsberatung zur Beeinspruchung von Abwicklungen über den Corona-Härtefallfonds zur Verfügung zu stellen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft‚ Industrie und Energie vorgeschlagen.