565/A XXVII. GP

Eingebracht am 26.05.2020
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Antrag


der Abgeordneten Josef Schellhorn, Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz und das Wirtschaftskammergesetz geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz und das Wirtschaftskammergesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Arbeiterkammergesetzes 1992

 

Das Arbeiterkammergesetz 1992, BGBl. Nr. 626/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 28/2020, wird wie folgt geändert:

In § 61 Abs. 2 werden folgende Sätze angefügt: 

„Für alle Arbeitsverdienstteile bis zu 1000 Euro der Beitragsgrundlage ist keine Umlage zu entrichten (Umlagefreibetrag). Der Umlagefreibetrag ist jährlich um die Aufwertungszahl gem. § 108 Abs. 2 ASVG zu vervielfachen.“

 

Artikel 2

Änderung des Wirtschaftskammergesetzes 1998

 

Das Wirtschaftskammergesetz 1998, BGBl. Nr. 103/1998, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 15/2020, wird wie folgt geändert:

In § 122 Abs. 8 werden nach dem zweiten Satz folgende Sätze eingefügt:

„Von der Bemessungsgrundlage sind je Arbeitnehmer die ersten 1000 Euro Arbeitsverdienst (Umlagefreibetrag) und die Arbeitsverdienstteile über der Höchstbeitragsgrundlage auszunehmen. Der Umlagefreibetrag ist jährlich um die Aufwertungszahl gem. § 108 Abs. 2 ASVG zu vervielfachen.“

Begründung

 

Überhöhte Umlagen und Rücklagen bei der Kammern, auch in der Corona-Wirtschaftskrise

Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer verfügen derzeit über 2,1 Mrd. Euro Rücklagen, davon 1,3 Mrd. Euro Finanzanlagen (mehrheitlich Wertpapiere) und 0,55 Mrd. Euro Bankguthaben. Deshalb braucht es einen Beitrag seitens der Kammern in Form einer dauerhaften Umlagensenkung zur Schaffung von höherem verfügbaren Einkommen bei den Arbeitnehmer_innen (Senken der AK-Umlage) und einer Lohnnebenkostensenkung bei den Unternehmen (Senkung der WK-Kammerumlage 2).

 

Artikel 1: Senkung der Arbeiterkammerumlage für Geringverdienende

Die schwarz-blaue Vorgängerregierung hat 2019 die größte Steuerreform der Zweiten Republik angekündigt. Man entlaste alle, und besonders jene, die wenig verdienen: "75  Prozent der Entlastungsmaßnahmen sind auf Erwerbstätige sowie Pensionistinnen und Pensionisten ausgerichtet. Wir senken die Sozialversicherungsbeiträge und stellen somit sicher, dass vor allem auch Menschen mit kleinen Einkommen profitieren. Es ist also eine besonders soziale Steuerreform", wird Sebastian Kurz in einer Aussendung des Bundeskanzleramtes vom 30.4.2019 zitiert. 

Geringverdienende wollte die schwarz-blaue Bundesregierung durch eine Beitragssenkung der Krankenversicherungsbeiträge entlasten. Diese Senkung bedeutet einen weiteren negativen Erwerbsanreiz, in einem Land, das Teilzeit ohnehin in einem Ausmaß fördert wie kein anderes. Will man Geringverdienende sinnvoll entlasten, kann man woanders streichen: Nämlich bei den Zwangsbeiträgen an die Kammern, die jede_r Arbeitnehmer_in, aber auch die Arbeitgeber_innen bezahlen müssen. Damit schafft man Entlastung für Alle - ohne zusätzlichen negativen Erwerbsanreiz.

 

Artikel 2: Senkung der Wirtschaftskammerumlage 2

Die Wirtschafts- und die Arbeiterkammer profitieren durch Zwangsmitgliedschaften und Zwangsbeiträge von jeder Lohnerhöhung und einer positiven Beschäftigungsentwicklung. Die Kammerumlage 2 der Wirtschaftskammer wird fällig, sobald Unternehmen Mitarbeiter_innen beschäftigen. Je mehr Mitarbeiter_innen verdienen, desto höher ist diese. Diese Abgabe wurde in den 70er Jahren als Provisorium eingeführt, existiert aber heute noch.

Tatsächlich fließt oft weniger als die Hälfte dessen, was der/die Arbeitgeber_in aufwendet, an den/die Arbeitnehmer_in. Es ist deshalb höchste Zeit, jene Abgaben, die Arbeit unnötig teuer machen, zu kürzen. Diese verhindern das Entstehen neuer Arbeitsplätze. Mit der Kürzung von Lohnnebenkosen entlasten wir Gehälter und geben Unternehmer_innen neuen Spielraum für Investitionen, um auch neue Arbeitsplätze zu schaffen. Das ist ein wichtiger Impuls für mehr Jobs, eine geringere Arbeitslosigkeit und eine positive Wirtschaftsentwicklung. Daher fordern NEOS eine Beitragsfreistellung für die Wirtschaftskammerumlage 2 aller Einkommensteile bis zu 1000 Euro des Bruttolohns und über der Höchstbeitragsgrundlage pro Arbeitnehmer_in.

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen‚ diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Ausschuss Wirtschaft, Industrie und Energie zuzuweisen.