566/A XXVII. GP

Eingebracht am 26.05.2020
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Antrag


der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alkoholsteuergesetz geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Alkoholsteuergesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Alkoholsteuergesetz, BGBl. Nr. 703/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/2020, wird wie folgt geändert:

 

Änderung des Alkoholsteuergesetzes

 

1.    In §116n Abs. 1 wird folgender Teil gestrichen "und mit Ausnahme von § 17 Abs. 1 und Abs. 3 erster Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 23/2020 mit Ablauf des 31. August 2020 außer Kraft. Die Regelungen des § 116l Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 23/2020 sind für vor dem 1. September 2020 entstandene Vergütungsansprüche weiterhin anwendbar“

Begründung



Die Befreiung von der Alkoholsteuer für Alkohol, der für die Herstellung von Desinfektionsmittel verwendet wird, soll dauerhaft gelten.

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen‚ diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.