570/A XXVII. GP

Eingebracht am 27.05.2020
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Antrag

 

der Abgeordneten Kai Jan Krainer

Genossinnen und Genossen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Änderung Umsatzsteuergesetzes 1994

Das Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xx/2020, wird wie folgt geändert:

 

1. § 28 Abs. 50 lautet:

„(50) Abweichend von § 10 ermäßigt sich die Steuer auf 0% für die Lieferung und die innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken, Gesichtsschilder und Schutzvisiere, die nach dem 13. April 2020 und vor dem 1.1.2021 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.“

 

 

Begründung

Durch die von der Bundesregierung verordneten sozial einschränkenden Verhaltensvorschriften, wurde mit dem 6. Covid-19 Gesetz der Umsatzsteuersatz für Masken aus Stoff und Papier bis 1.8.2020 auf 0% abgesenkt. Dabei wurde von ÖVP/Grünen übersehen, dass sich z.B. in der Gastronomie die Verwendung von einfachen Gesichtsvisieren (Bezeichnet als „Schutzschild“ und in der Form einer leichten an einem Stirnband befestigten klar/durchsichtigen Kunststoff-Scheibe, die von der Stirn bis über das Kinn reicht) bewährt hat. Weiters ist nicht damit zu rechnen, dass die Einschränkungen der Bundesregierung bis Anfang August aufgehoben werden, weshalb auch Anschaffungen bis Ende des Jahres grundsätzlich steuerfrei gestellt sein sollen. Inkrafttreten erfolgt rückwirkend ab Kundmachung, in der selben Form wie das 6. Covid-19 Gesetz, welches am 14.5.2020 kundegemacht wurde, aber Umsätze ab 13.4.2020 USt-begünstigt hat.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.