Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung Umsatzsteuergesetzes 1994

Das Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xx/2020, wird wie folgt geändert:

1. § 28 Abs. 50 lautet:

„(50) Abweichend von § 10 ermäßigt sich die Steuer auf 0% für die Lieferung und die innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken, Gesichtsschilder und Schutzvisiere, die nach dem 13. April 2020 und vor dem 1.1.2021 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.“