Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Änderung Umsatzsteuergesetzes 1994
Das Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xx/2020, wird wie folgt geändert:
1. § 28 Abs. 50 lautet:
„(50) Abweichend von § 10 ermäßigt sich die Steuer auf 0% für die Lieferung und die innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken, Gesichtsschilder und Schutzvisiere, die nach dem 13. April 2020 und vor dem 1.1.2021 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.“