571/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 27.05.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Bundeseinheitliche Regelung für das Besuchs- und Betreuungsrecht für Menschen mit Behinderung
Die strengen Corona-Maßnahmen seitens der Bundesregierung führten in den österreichischen Pflege- und Altenheimen zu einer Isolation der Bewohner_innen. Auch wenn diese mit einer Empfehlung vom 04. Mai 2020 gelockert wurden, werden diese von den Bundesländern unterschiedlich eingehalten bzw. umgesetzt. Daraus ergibt sich für viele Betroffene, aber auch für deren Angehörige, eine enorme psychische Belastung, denn auch Einsamkeit macht krank!
Oft ist es aufgrund der geistigen, aber auch gesundheitlichen Erkrankungen der Bewohnerinnen und Bewohner nicht nachvollziehbar, warum sie keinen Besuch mehr von ihren Angehörigen bekommen. Daraus ergeben sich nicht nur massive Verschlechterungen des Gesundheitsbildes für die Patient_innen, sondern auch bei deren Familien und Angehörigen.
Losgelöst von der Corona-Krise, muss in Zeiten von Pandemien ein Besuchs- und Betreuungsrecht für Menschen mit Behinderung durch deren Angehörigen gegeben sein. Natürlich muss der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner im Vordergrund stehen, aber mit dem Ziel, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Schutz der Gesundheit und dem Recht auf Unversehrtheit sowie dem Recht auf soziale Kontakte, Familie und persönliche Bewegungsfreiheit zu gewährleisten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle
beschließen:
"Der Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert,
eine bundeseinheitliche Lösung sowie ein erweitertes Besuchs- und
Betreuungsrecht für Menschen mit Behinderungen durch deren Angehörige
in Krisenzeiten zu erarbeiten."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit
und Soziales vorgeschlagen.