572/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.05.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Erweiterung von Behandlungsmöglichkeiten für Tiere

 

Der Berufsstand der Tierärzte ist zwar ein kleiner, aber mit einer großen systemrelevanten Verantwortung – im Besonderen in Zeiten der Corona-Krise. Zahlreiche Tierärztinnen und Tierärzte leisten derzeit einen wichtigen Beitrag für Mensch und Tier. Neben der Akutversorgung der tierischen Patienten tragen Tierärzte auch Verantwortung für die Sicherstellung der COVID-19-Maßnahmen. Bedauerlicherweise wird bei Gesetzesänderungen oder Verordnungen diese Berufsgruppe oft nicht miteingebunden oder es wird schlicht auf sie vergessen. Dennoch ist dies ein Schlüsselberuf, der gerade in Zeiten der Corona-Krise von enormer Bedeutung ist, dem neben der tierärztlichen Versorgung auch Aufgaben in anderen Funktionen hinzukommen.

Dennoch steht an oberster Stelle die Versorgung von Tieren. Hier sieht man sich, wie auch in anderen Bereichen, mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Gerade die Behandlung von Heim-, Nutz- und Wildtieren bedarf eines direkten Kontaktes von Patienten und Arzt. Anders als in der Humanmedizin können Tiere ihr Leid nicht über Online-Tools kommunizieren, sondern benötigen die Erfahrung der Tierärztinnen und Tierärzte. Losgelöst davon, beruht die Behandlung bzw. Diagnostik von Tieren auf keiner gesetzlichen Basis, wie auch jüngst von der Tierärztekammer kritisiert. Tierärztliche Online-Sprechstunden bzw. Online-Ordinationen verstoßen gegen das Tierärztegesetz.

Auszug: § 24. (1) Der Tierarzt hat seinen tierärztlichen Beruf persönlich und unmittelbar, allenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Tierärzten (§ 28) auszuüben.

Weiters eine Ferndiagnose, die ausschließlich auf fernmündlichem Wege, wie beispielsweise mittels Videochat, erstellt wird, fällt zudem unter das Ferndiagnose- und Behandlungsverbot.

Die Zielsetzung des Tierschutzgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere. Dabei geht es um das Tier an sich, egal, ob es sich gerade in der Obhut des Menschen befindet oder nicht. Wohlbefinden ist dann gegeben, wenn das Tier keine Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst erleidet. Um dies zu erwirken, muss den Tierärztinnen und Tierärzten die gesetzlichen Rahmenbedingung bereitgestellt werden. Auch in Krisenzeiten muss eine Gewährleistung zum Schutz der Tiere im Tierärztegesetz, als auch im Tierschutzgesetz gegeben sein. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die das Tierschutz- und das Tierärztegesetz so ändert, dass die Vorschriften der Unmittelbarkeit in einer Form angepasst werden, die auch in Zeiten einer Epidemie oder Pandemie die veterinärmedizinische Versorgung von Tieren in adäquater Form sicherstellt."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.