575/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 28.05.2020
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Sabine Schatz, Dr. Harald Troch,
Genossinnen und Genossen
betreffend den Schutz von intergeschlechtlichen und Trans*-Personen in Ungarn
Die Entwicklungen in unserem Nachbarland Ungarn gehen bereits seit längerer Zeit in eine aus demokratiepolitischer, sowie menschenrechtlicher Sicht besorgniserregende Richtung. Nur einen Tag, nachdem die umstrittenen Sondervollmachten der ungarischen Regierung beschlossen wurden – und damit genau am „International Day of Trans Visibility“ – brachte die Fidesz-Partei mit dem Omnibus-Gesetz T/9934 einen Antrag ins Parlament, der zahlreiche Gesetzesänderungen vorsah. Mit Artikel 33 dieses Antrags wurde dabei unter anderem eine Änderung vorgeschlagen, die im Personenstandsregister und in amtlichen Dokumenten das Wort „nem“ (das sowohl Geschlecht, als auch Geschlechtsidentität bedeutet) durch den Begriff „Geschlecht bei der Geburt“ ersetzt und dadurch Änderungen des Geschlechtseintrags in Ungarn unmöglich macht. Diese Gesetzesänderung wurde Mitte Mai, trotz des Protestes zahlreicher internationaler, europäischer und ungarischer Institutionen, beschlossen. Damit ist der Zugang zu Änderungen des Geschlechtseintrages und damit die staatliche Anerkennung von intergeschlechtlichen und Trans*-Personen in unserem Nachbarland de facto beendet.
Die LGBTI Intergroup des Europäischen Parlaments, ein überparteiliches Bündnis von Abgeordneten aus den verschiedensten politischen Richtungen, forderte die ungarische Regierung schon im April 2020 auf, von Artikel 33 Abstand zu nehmen und begründete dies unter anderem wie folgt:
„Legal gender recognition procedures are the baseline for protection of transgender persons. They are equally important for intersex persons who are assigned a different sex at birth than the one with which they identify. These procedures secure recognition of transgender and intersex persons’ legal gender by national administrations and afford them protection against further discrimination. Blocking access to these procedures is in clear contravention of European human rights standards and the case-law of the European Court of Human Rights following the Grand Chamber Judgement of Goodwin v. UK. Furthermore, the European Court of Human Rights confirmed in X v. the former Yugoslav Republic of Macedonia Member States’ positive obligation under Article 8 ECHR to provide clear regulatory frameworks for legal gender recognition.”
Neben dieser glasklaren rechtlichen Analyse ist es aber besonders die prekäre Situation, der sich viele intergeschlechtlichen und Trans*-Personen in ganz Europa ausgesetzt sehen, die ein Schweigen zu den aktuellen Entwicklungen in Ungarn nicht zulässt. Erst Anfang Mai veröffentliche die europäische Grundrechte-Agentur FRA ihre zweite Erhebung zur Situation von LGBTIQ-Personen in ganz Europa: Darin wird nochmals deutlich, dass gerade intergeschlechtliche und Trans*-Personen in ganz Europa, aber insbesondere in Ländern wie Ungarn, nicht nur unter Diskriminierung und Ausgrenzung, sondern auch in besonderem Maße unter Gewalt zu leiden haben.
Für diese Personengruppen bedeutet das ungarische Gesetz nicht nur ein Zwangsouting bei jeder Ausweiskontrolle, in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Behördengängen und in der Arbeitswelt, sondern kann auch weitergehende rechtliche Folgen haben: Laut der Begutachtung der ungarischen NGO Háttér Society könnte das neue Gesetz auch Auswirkungen auf alle Personen haben, welche bereits in den letzten Jahren erfolgreich ihre Dokumente ändern ließen. In Folge könnten dann auch Eheschließungen dieser Personen wieder aufgelöst werden. All das macht klar, dass die Republik Österreich nicht zu den menschenrechtlichen Problemen in unserem Nachbarland schweigen darf.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten sowie die Bundesministerin für Europäische Union und Verfassung, werden aufgefordert umgehend sowohl auf EU-, als auch auf bilateraler Ebene die negativen Entwicklungen für intergeschlechtliche und Trans*-Personen in Ungarn aufs Schärfste zu verurteilen und sich für eine menschenrechtskonforme Neuregelung entsprechender Beschlüsse in Ungarn einzusetzen. Außerdem wird der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten aufgefordert, im Sinne des österreichischen Engagements für die Menschenrechte, diese Frage in den bilateralen Beziehungen zu thematisieren.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Menschenrechte