576/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 28.05.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Sabine Schatz,
Genossinnen und Genossen
betreffend "Echte Gewaltschutzmaßnahmen statt Rückschritte zu Lasten gewaltbetroffener Frauen und Kinder"
Die Corona-Krise stellte den Gewaltschutz von Frauen und Mädchen in den letzten Wochen vor besondere Herausforderungen. In mehreren Pressekonferenzen verkündete die Bundesregierung, allen voran Frauenministerin Susanne Raab, Maßnahmen zum Gewaltschutz und ein höheres Budget. Die Hoffnungen der Frauenberatungseinrichtungen und Gewaltschutzzentren waren groß, das Ergebnis war ernüchternd. Gerade um 2 Mio. Euro wird das Frauenbudget in der UG 10 von 10,15 Mio. Euro auf 12,15 Mio. Euro angehoben. Ein Minimalbetrag, der gerade die dringend notwendige Indexanpassung für Fraueneinrichtungen abdeckt. Den Herausforderungen der Opferschutzeinrichtungen in der Corona-Krise wurde somit in keinster Weise Rechnung getragen. Dabei braucht es dringend zusätzliche Ressourcen, um sicherzustellen, dass alle Opfer von Gewalt Unterstützung und Beratung erhalten. Die Allianz GewaltFREI Leben geht von einem Bedarf in der Höhe von 210 Mio. Euro aus.
Um den Gewaltschutz in Österreich tatsächlich weiterzuentwickeln und sinnvolle Gewaltschutzmaßnahmen umzusetzen, ist neben einem Neustart zum Gewaltschutzpaket eine Vielzahl zusätzlicher Maßnahmen notwendig. Grundlage für echte qualitative Verbesserungen im Opfer- und Gewaltschutz ist die rascheste Umsetzung der mehrfach geforderten Budgeterhöhungen. Nur so können wir sicherstellen, dass jede Frau und jedes Mädchen in Österreich ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben führen kann.
Die gefertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert folgende Maßnahmen umzusetzen:
· Beschluss eines Gewaltschutz-Sofortpakets in der Höhe von fünf Millionen Euro an Sofortmaßnahmen für Interventionsstellen, Gewaltschutzzentren und Frauenberatungseinrichtungen sowie für opferschutzorientierte Täterarbeit zur Verhinderung von Gewalt an Frauen und Kindern sowie häuslicher Gewalt;
· Kontinuierlicher Ausbau der finanziellen Ressourcen für Prävention und Gewaltschutz, um Verpflichtungen der Istanbul-Konvention nachzukommen sowie eine langfristige Strategie zur Umsetzung derselben;
· Fortführung des NAP zum Schutz von Frauen vor Gewalt als gemeinsamer Auftrag der Bundesregierung sowie Sicherstellung der Finanzierung der darin vorgeschlagenen Maßnahmen;
· Entwicklung von verbindlichen Richtlinien für Strafverfolgungsbehörden über die Behandlung von Fällen von Gewalt an Frauen, um die geringen Verurteilungsraten deutlich zu steigern;
· Ausbau und Stärkung der Prozessbegleitung, insbesondere rasche Hilfe für Kinder und Jugendliche, die von Gewalt betroffen oder ZeugInnen von Gewalt geworden sind (insbesondere Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung);
· Investitionen in angemessene und verpflichtende Aus- und Weiterbildungen für RichterInnen und StaatsanwältInnen;
· Infokampagnen zur freiwilligen Teilnahme an Antigewalttrainings;
· Neuauflage der Hochrisikofallkonferenzen in ganz Österreich nach den Grundsätzen einer multi-institutioneller Kooperation (insbesondere Beiziehung der Gewaltschutzzentren) sowie die Sicherstellung der bundesländerübergreifenden Unterbringung von hochrisikogefährdeten Opfern;
· Ausbau von Beratungsstellen für Frauen und Mädchen sowie nachhaltige Finanzierung derselben und Sicherstellung der Angebote;
· Ausbau der Kooperation zwischen Behörden, Gerichten und Gewaltschutzzentren sowie Maßnahmen zum besseren Datenaustausch;
· Ausbau und Finanzierung forensischer Ambulanzen.“
Zuweisungsvorschlag: Gleichbehandlungsausschuss