577/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.05.2020
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Petra Bayr, MA, MLS, Gabriele Heinisch-Hosek,

Eva-Maria Holzleitner, BSc, Katharina Kucharowits,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Schluss mit dem diskriminierenden Erlass gegen intergeschlechtliche Menschen

 

Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention schützt die „geschlechtliche Identität und Selbstbestimmung“ und „insbesondere Menschen mit alternativer Geschlechtsidentität vor einer fremdbestimmten Geschlechtszuweisung“. Bezugnehmend auf diese zentrale internationale Verpflichtung hat der österreichische Verfassungsgerichtshof am 15. Juni 2018 in seinem Erkenntnis (G77/2017) entschieden, dass Menschen ein Recht auf adäquate Bezeichnung im Personenstandsregister haben. Dabei wurde insbesondere festgehalten, dass die eigenständige geschlechtliche Identität von intergeschlechtlichen Personen anzuerkennen ist. Sie sind vor einer fremdbestimmten Geschlechtszuweisung zu schützen. Anstelle einer Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses wurden intergeschlechtliche Personen von der damaligen ÖVP-FPÖ-Regierung jedoch weiter diskriminiert. Aufgrund eines Erlasses des damaligen Innenministers Kickl vom 20.12.2018 darf der dritte Geschlechtseintrag nur erfolgen, wenn medizinische

VdG-Boards (VdG = Variante der Geschlechtsentwicklung) das bestätigten. Dieser Schritt wurde entgegen aller Forderungen nach einem barrierefreien Zugang zum dritten Geschlechtseintrag gesetzt und wirkt gegen intergeschlechtliche Personen erneut pathologisierend, phänomenisierend und retraumatisierend.

 

Doch auch heute, zwei Jahre später, verteidigt Innenminister Nehammer weiter den diskriminierenden Kickl-Erlass gegen intergeschlechtliche Menschen und schreibt diesen unhaltbaren Zustand weiter fort. Den Betroffenen und dem österreichischen Rechtsstaat ist dieses Vorgehen nicht weiter zumutbar.

Innenminister Nehammer ist daher dringend aufgefordert, diesen Erlass aufzuheben und endlich einen rechtssicheren, dem VfGH Erkenntnis entsprechenden Rechtszugang zum Geschlechtseintrag ‚inter/divers‘ zu ermöglichen. Der Geschlechtseintrag muss sich auch in Österreich nach der gelebten Realität der einzelnen Menschen richten – egal, ob diese männlich, weiblich oder ‚inter/divers‘ sind. Die türkis-grüne Regierung muss diese Diskriminierungen umgehend beseitigen. Es geht dabei um Selbstbestimmung für intergeschlechtliche Menschen. Ihnen steht dieses Recht zu und es muss schnellstens umgesetzt werden!

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, den Erlass zur behördlichen Umsetzung des dritten Geschlechtseintrages vom 20.12.2018 (Geschäftszahl: BMI-VA1300/0528-III/4/b/2018) umgehend durch einen Erlass zu ersetzen, der einen entpathologisierten Zugang zum dritten Geschlechtseintrag gewährt und gemäß dem Erkenntnis des VfGH vom 15.06.2018 „insbesondere Menschen mit alternativer Geschlechtsidentität vor einer fremdbestimmten Geschlechtszuweisung“ schützt.“

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für innere Angelegenheiten