578/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 28.05.2020
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petra Wimmer, Michael Bernhard,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Unverzügliche Hilfe für Familien aus dem Familienhärtefonds, Klarheit und Chancengerechtigkeit für alle Kinder!“
Um Familien, die in der Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, rasch und unbürokratisch eine finanzielle Unterstützung zur Bewältigung der Pandemiefolgen zu gewähren, wurde ein Hilfsfonds eingerichtet. Dazu wurden 30 Millionen Euro vom Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend bereitgestellt. Seit 15. April 2020 können Familien Unterstützung aus dem Corona-Familienhärteausgleich beantragen. Am 23. April 2020 wurde eine Aufstockung um weitere 30 Millionen Euro angekündigt. Ein entsprechender Antrag wurde am 28. April 2020 im Parlament beschlossen. Doch sehr bald wurden massive Mängel in der Ausgestaltung der beiden Förderschienen des Corona-Familienhärteausgleichs sichtbar. So sind weder Personen mit geringfügigen Einkommen, die ihre Anstellung verloren haben, anspruchsberechtigt noch gibt es eine Regelung für Familien, bei denen der nicht im Haushalt lebende unterhaltspflichtige Elternteil von einem krisenbedingten Einkommensverlust (wie Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit) betroffen ist.
Stark kritisiert wurde auch die Koppelung an den Corona-Härtefonds. Viele EPUs erhalten keine Förderung aus dem Corona-Härtefonds und sind somit nicht anspruchsberechtigt beim Corona-Familienhärteausgleich. Diesen Familien wird somit der Zugang zu zwei Förderschienen verwehrt. Sowohl der Zugang als auch die Abwicklung der Hilfen sind extrem langwierig, intransparent und bürokratisch.
Dabei ist es gerade in Zeiten der Corona-Krise so bedeutend, Familien, die in Not geraten sind, unverzüglich zu unterstützen, denn: Wer schnell hilft, hilft doppelt! Eine finanzielle Unterstützung darf Eltern und Kindern nicht länger verwehrt werden.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Familien, die beim Familienhärtefonds um Unterstützung ansuchen, haben ein Recht auf
- einen unbürokratischen und einfachen Zugang zur Hilfe;
- zeitnahe und rasche Bearbeitung der Anträge und Sicherstellung einer ausreichenden Bearbeitungsinfrastruktur;
- Informationen über den aktuellen Bearbeitungsstand.
Eine mehrsprachige Informationskampagne soll dafür Sorge tragen, dass Familien in Österreich über Zugang und Leistungen des Familienhärtefonds informiert werden.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie und Jugend