58/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum Initiativantrag
der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried,
Kolleginnen und Kollegen

 

 

Geltende Fassung lt. BKA/RIS
(Bundesrecht konsolidiert)
mit Stichtag 13.11.2019

 

 

Änderungen laut Antrag vom 13.11.2019

Eingearbeiteter Antrag
(konsolidierte Fassung in Form eines Textvergleichs in Farbe:
Streichungen durchgestrichen und blau sowie Einfügungen in Fett und rot)

 

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (Organstreitverfahren Anfragebeantwortungen)

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung

(dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden)

Hinweis der ParlDion: Unnötige Doppelung der Wortfolge „BGBl. Nr.“.

Das Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 57/2019, wird wie folgt geändert:

 

 

1. Nach Artikel 138b wird folgender Artikel 138c eingefügt:

 

 

Artikel 138c. Der Verfassungsgerichtshof erkennt über die Verfassungsmäßigkeit der Beantwortung von Anfragen gem. Art. 52, wenn es sich um die Lösung einer Rechtsfrage handelt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, auf Antrag der anfragestellenden Mitglieder des Nationalrates oder des Bundesrates.

Artikel 138c. Der Verfassungsgerichtshof erkennt über die Verfassungsmäßigkeit der Beantwortung von Anfragen gem. Art. 52, wenn es sich um die Lösung einer Rechtsfrage handelt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, auf Antrag der anfragestellenden Mitglieder des Nationalrates oder des Bundesrates.

 

 

2. In Artikel 151 wird folgender Abs. XX angefügt:

 

Hinweis der ParlDion: Die Absatzbezeichnung sowie das In-Kraft-Tretens-Datum wären gegebenenfalls mit einem Abänderungsantrag festzulegen [Absatzbezeichnung im Format (XX)]; ansonsten erfolgt die Kundmachung in der vorliegenden Fassung und das In-Kraft-Treten an dem der Kundmachung folgenden Tag.

Artikel 151 Abs. XX. Artikel 138c tritt mit X. XX. 20XX in Kraft.“

 

Artikel 151 Abs. XX. Artikel 138c tritt mit X. XX. 20XX in Kraft.