585/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.05.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Ing. Markus Vogl,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Erhöhung der Treuhandfondsrückerstattung für die ASB Schuldnerberatungen GmbH, Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Österreich

 

In den Budgetausschussdebatten wurde von Herrn Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mehrmals die Bedeutung der Institution der österreichischen Schuldnerberatung, gerade in Zeiten der Krise, betont. Diese verbale Wertschätzung geht allerdings mit keiner politischen Maßnahme zur finanziellen Absicherung der Schuldnerberatungsvereine und ihrer Dachorganisation Hand in Hand.

Vereine und Institutionen, die einen wesentlichen Beitrag zur Abfederung der sozialen Krise leisten, müssen sicher sein, dass sie die entsprechende Hilfestellung von Seiten der Bundesministerien erhalten.

Die ASB Schuldnerberatungen GmbH, Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Österreich, ist seit Jahren die zentrale Anlaufstelle für SchuldnerInnen und Beratung im Falle des Privatkonkurses. Bei letzterem tritt sie auch als Treuhänder auf, d.h. sie verwaltet die Zahlungen der SchuldnerInnen und leitet sie an die MasseverwalterInnen weiter. Für diesen Aufwand erhält die ASB Schuldnerberatungen GmbH mindestens 10 €/Monat. Es liegt in der Natur der Sache, dass in den allermeisten Fällen, kein höherer als der Mindestbetrag erzielt werden kann. Die Höhe dieses Betrages ist seit rund 18 Jahren unverändert geblieben, was dazu führt, dass die ASB Schuldnerberatungen GmbH mit diesem Betrag kaum mehr ihre Aufwendungen abdecken kann.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem die Treuhandrückerstattung von derzeit 10 Euro/Monat auf 15 Euro/Monat erhöht und dieser Betrag im Zweijahresrhythmus evaluiert wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Konsumentenschutz