590/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.05.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

 

 

betreffend Abschaffung der Inländerdiskriminierung beim Zuzug ausländischer

Familienangehöriger

 

 

Angehörige österreichischer Staatsbürger_innen sind gegenüber Angehörigen von

EU-/EWR-Bürger_innen im österreichischen Aufenthaltsrecht deutlich schlechter ge-
stellt. Für Österreicher_innen ist es in aller Regel viel schwieriger, ihre ausländischen

Ehepartner_innen und Kinder nach Österreich zu holen als für in Österreich lebende

EU-/EWR-Bürge_innen. Während enge Angehörige von EU-/EWR-Bürge_innen,

die aus einem Drittland stammen, bereits kraft ihrer Angehörigeneigenschaft das

Recht haben sich in Österreich niederzulassen, gelten für drittstaatsangehörige Familienmitglieder von österreichischen Staatsbürge_innen strenge formale und mate-
rielle Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels. Die SchlechtersteIlung

ist beträchtlich: der Kreis der nachzugsberechtigten Familienangehörigen ist eingeschränkt,

grundsätzlich ist AuslandsantragsteIlung vorgesehen, InlandsantragsteIlung

nur nach rechtmäßiger Einreise und während rechtmäßigem Aufenthalt, Nachweis

von höheren Mindesteinkünften (in der Regel weit über 1.600 Euro netto monatlich),

Nachweis von Deutschkenntnissen bereits bei ErstantragsteIlung, Eingehen der

Integrationsvereinbarung, etc.

Im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) wird zwar nicht an die Staatsbürgerschaft

angeknüpft, sondern daran, ob Zusammenführende ihr unionsrechtliches Aufenthaltsrecht in Anspruch genommen haben. Allerdings haben EU-/EWR-Bürger_innen, die ihre Familie nach Österreich holen wollen, immer von ihrem unionsrechtlichen Aufenthaltsrecht Gebrauch gemacht, während dies bei den meisten Österreiche_innen nicht der Fall ist. Ob die günstigeren Regelungen für den Familiennachzug angewendet werden oder nicht, ist daher in aller Regel eine Frage der "richtigen" oder "falschen" Staatsbürgerschaft.

 

Darüber hinaus führt die Differenzierung anhand der Inanspruchnahme des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts in der Praxis zu Anwendungsproblemen und schwierigen Abwägungsfragen. Eine Neuregelung, die unbestimmte Gesetzesbegriffe und

Verweise auf Europarecht vermeidet, wäre daher auch im Sinne der Klarheit und

Vorhersehbarkeit für die Betroffenen wünschenswert.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert,

dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die SchlechtersteIlung

von Angehörigen von Österreicherinnen und Österreichern, die ihr unionsrechtliches

Aufenthaltsrecht nicht in Anspruch genommen haben, im Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht beseitigt."

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten

vorgeschlagen.