594/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 29.05.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Verbot von IGM bei Kindern und Jugendlichen und entsprechende Schulungen des medizinischen und Pflegepersonals

 

Wie die weltweit größte LGBTIQ-Studie der europäischen Grundrechte-Agentur FRA sehr aktuell aufzeigt, geben 40% der LGBTIQ-Personen in Österreich an, sich innerhalb der letzten 12 Monate mindestens einmal diskriminiert gefühlt zu haben, 33% berichten von Belästigungen und 11% der Befragten berichteten von physischen oder sexuellen Übergriffen innerhalb der letzten 5 Jahre. Viele LGBTIQ-Personen verheimlichen immer noch ihre sexuelle Identität aus Angst vor Spott, Diskriminierung und Gewalt. V.a. der schulische Bereich, der Arbeitsplatz und die medizinische Versorgung kristallisieren sich diesbezüglich als Problemfelder heraus.

Besonders intergeschlechtliche Menschen, die bei der Geburt aufgrund der Ausprägung ihrer Geschlechtsmerkmale weder als "männlich", noch als "weiblich" bezeichnet werden können, laufen Gefahr, durch unnötige geschlechtsangleichende Operationen oder hormonelle Therapien einen nachhaltigen gesundheitlichen und psychischen Schaden davonzutragen. Unter dem Argument der Zumutbarkeit werden bei intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen häufig Operationen vorgenommen, ohne zu berücksichtigen, dass u.a. der Hormonhaushalt sich erst im Jugendalter einstellt und Vernarbungen an den Geschlechtsmerkmalen im Kindesalter zu bleibenden Schmerzen durch Wachstumsprobleme führen können, da Narbengewebe sich nicht im notwendigen Maße ausdehnt. Zahlreiche Folgeoperationen und dauerhafte Schmerzen sind nur einige der Konsequenzen solcher operativen Eingriffe, daher spricht man gleichwie bei weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) hierbei berechtigterweise von intergschlechtlicher Genitalverstümmelung (IGM).

Es ist dringend notwendig, das medizinische und Pflegepersonal hinsichtlich der verschiedenen Varianten der Geschlechtsentwicklung (VdG) zu schulen und für die massiven negativen physischen und psychischen Konsequenzen zu sensibilisieren, die man Menschen durch medizinisch nicht notwendige, geschlechtsangleichende operative Eingriffe oder hormonelle Therapien im Kindes- und Jugendalter zumutet. Sie bewirken oft das genaue Gegenteil und beeinträchtigen das soziale Leben und die Gesundheit der Betroffenen nachhaltig, statt zu einer Erleichterung zu führen. Es ist daher notwendig, mit geschlechtsangleichenden Eingriffen jeglicher Art, sofern sie nicht medizinisch notwendig sind, abzuwarten, bis die Betroffenen selbst entscheiden können und ähnlich wie bei FGM auch bei IGM klare Strafen einzuführen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen, der nicht notwendige geschlechtsangleichende Operationen oder hormonelle Therapien bei Kindern und Jugendlichen verbietet und unter Strafe stellt. Die Betroffenen sollen selbst entscheiden können, ob bzw. welche geschlechtsangleichenden Eingriffe und Behandlungen sie vornehmen lassen wollen." 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.