601/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 29.05.2020
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

betreffend dringende Miteinbeziehung der privaten Vermieter von Ferienwohnungen im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbs mit maximal zehn Betten in den Coronavirus-Härtefallfonds

 

 

 

Die privaten Vermieter von Ferienwohnungen im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbs mit maximal zehn Betten werden im Härtefallfonds immer noch nicht berücksichtigt.

Dies obwohl unter anderem seitens des Freiheitlichen Tourismussprechers Bundesministerin Elisabeth Köstinger bereits am 29. April 2020 im Rahmen einer Videokonferenz auf diesen Umstand hingewiesen wurde, und es zahlreiche Interventionen von Betroffenen in dieser Sache gab.

 

Anspruchsberechtigt sind nach wie vor nur die privaten Vermieter von Zimmern mit Frühstück bis maximal zehn Betten, das sind rund 20 Prozent aller Privatvermieter, die anderen 80 Prozent vermieten Ferienwohnungen. In Summe erzielen die Privatvermieter ungefähr 20 Millionen Übernachtungen jährlich.

Das Ausschließen privater Vermieter von Ferienwohnungen bis zu zehn Betten, die eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds dringend benötigen, ist für diese Vermieter existenzbedrohend.

 

Das zu Beginn der Corona-Krise von Herrn Bundeskanzler getätigte Versprechen: „Koste es, was es wolle“ endet offenbar bei den privaten Vermietern von Ferienwohnungen. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass aus dem mit zwei Mrd. Euro dotierten Härtefallfonds erst in etwa 10 % ausbezahlt wurden, ist das Ausschließen der privaten Vermieter von Ferienwohnungen im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbs mit maximal zehn Betten mehr als unverständlich und massiv zu kritisieren.

 

Dazu kommt, dass selbst jene privaten Vermieter von Zimmern im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbs mit maximal zehn Betten, die derzeit einen Anspruch auf Mittel aus dem Härtefallfonds haben, bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Höhe der Förderung gegenüber Vermietern im Rahmen des „Urlaubs am Bauernhof“ benachteiligt werden.

 

Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten müssen die dargelegten Ungerechtigkeiten und Benachteiligungen unverzüglich beseitigt werden.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend jene Schritte zu setzen, die sicherstellen, dass auch die privaten Vermieter von Ferienwohnungen im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbs mit maximal zehn Betten in den Kreis der Anspruchsberechtigten aus dem Härtefallfonds aufgenommen werden, und dass die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Höhe der Förderung sowohl für Vermieter im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbs mit maximal zehn Betten als auch für Vermieter im Rahmen des „Urlaubs am Bauernhof“ vereinheitlicht wird und damit derzeit bestehende Benachteiligungen beseitigt werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Zuweisung dieses Antrages an den Tourismusausschuss.