602/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 29.05.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Ing. Mag. Reifenberger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Insolvenzsicherung für auf Grundlage des Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetzes ausgegebene Gutscheine
Mit der Beschlussfassung des Bundesgesetzes zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz –KuKuSpoSiG) wurden Konsumenten verpflichtet, in einem bestimmten betraglich festgelegten Rahmen Gutscheine für in Folge von COVID-19 abgesagten Veranstaltungen im Kunst-, Kultur- und Sportbereich zu akzeptieren.
Mit einem Abgehen von der Freiwilligkeit des Akzeptierens von Gutscheinen wird einerseits das Risiko auf den Konsumenten überwälzt, der im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder eines Konkurses des Veranstalters die Kosten zu tragen hat. Andererseits wäre gerade in diesen Zeiten, wo viele Menschen aufgrund von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit über eingeschränkte finanzielle Mittel verfügen, seitens der Regierung sicherzustellen, dass die Betroffenen die Möglichkeit erhalten, den vollen Betrag sofort rückerstattet zu bekommen.
Kritik kommt in diesem Zusammenhang unter anderem auch vom Verein für Konsumentenschutz, der klarstellt: „Es steht Verbrauchern natürlich frei, von der Geltendmachung ihrer Rechte Abstand zu nehmen und etwa Gutscheine oder eine Verlegung der Veranstaltung zu akzeptieren. Ein derartiges Entgegenkommen muss aber freiwillig bleiben. Denn auch viele Verbraucher sind in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation. Die aktuellen Überlegungen sind daher entschieden abzulehnen.
Gegen die diskutierten Beschränkungen der Rückzahlungsverpflichtung einschließlich der Verpflichtung zur Annahme eines Gutscheins bestehen überdies auch massive verfassungsrechtliche Bedenken. Zudem ist eine hilfsweise Finanzierung von Veranstaltern zwar nachvollziehbar, aber nicht Aufgabe der Konsumenten, sondern der Banken oder des Staates. Es ist schließlich auch keineswegs gesichert, dass diese Maßnahmen den Kulturschaffenden selbst zu Gute kommen. Geschützt werden in erster Linie die Veranstalter.“
„Wenn KonsumentInnen von Veranstaltern unter dem Druck der Corona-Krise schon Gutscheine akzeptieren sollen, muss zumindest klar sein, dass diese Gutscheine ihr Geld wert sind, also insolvenzgesichert sind“, kritisiert AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic das Tragen des Risikos der Werthaltigkeit der Gutscheine durch die Konsumenten. (OTS0165 24.Apr 2020)
Zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Insolvenzsicherung für alle auf Grundlage des Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetzes ausgegebenen Gutscheine sicherstellt.“
In formeller Hinsicht ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Zuweisung dieses Antrages an den Kulturausschuss.