614/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 29.05.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abg. Mag. Gerhard Kaniak, Erwin Angerer, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Schluss mit der allgemeinen COVID-19-Maskenpflicht in Österreich

Mit Stand 26. Mai 2020 werden von insgesamt 16.480 bisher positiv getesteten COVID-19-Infizierten noch 732 als derzeit akut „COVID-19-Infizierte“ vom Gesundheitsministerium dokumentiert. Insgesamt 15.182 ehemalige „COVID-19-Patienten“ gelten als genesen. Von den derzeit akuten „COVID-19-Patienten“ sind 605 nicht hospitalisiert, 95 belegen ein Normalbett und 32 ein Intensivbett in einer Krankenanstalt. Bis zum heutigen Tag wurden insgesamt 411.185 COVID-19-Testungen durchgeführt.

Bei der aktuell geringen Anzahl an akut „COVID-19-Infizierten“ stellt sich die Frage, ob bisher geltende Maßnahmen wie eine allgemeine COVID-19-Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Handel, in der Gastronomie und in der Beherbergung, im Schul- und Unterrichtswesen aber auch im Bereich des öffentlichen Kultur-, Sport- und Veranstaltungswesens noch verhältnismäßig sind.

Der führende Infektionsmediziner und Experte der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit – AGES), Dr. Franz Allerberger, machte bereits vor Wochen darauf aufmerksam, dass eine allgemeine COVID-19-Maskenpflicht in Österreich den Herausforderungen, die der aktuelle Verlauf der COVID-19-Infektionen abbildet, nicht verhältnismäßig sei. Auch viele andere Experten aus dem Gesundheitswesen, ob in Österreich oder anderen Ländern, rücken von einer allgemeinen Maskenpflicht im öffentlichen Raum, im täglichen Geschäftsleben oder in öffentlichen Verkehrsmitteln immer mehr ab. Demnach würden ohne enge Kontakte, die über lange Zeiträume gehen, überhaupt keine Übertragungsgefahren bestehen. Aktuell kommt etwa im Zuge des sogenannten „Asylwerber-Clusters“ rund um Asylwerberheime in Wien, das Erstaufnahmezentrum in Traiskirchen oder die Postverteilerzentren in Wien-Inzersdorf und Hagenbrunn zu Tage, dass enge private oder berufliche Kontakte über einen längeren Zeitraum eine Infektionskette auslösen oder begünstigen können.

Sogar von der Schädlichkeit falsch eingesetzter Masken bzw. Masken von minderer Qualität wird in medizinischen Fachkreisen immer deutlicher gewarnt.

Im Umkehrschluss bedeuten die Expertenmeinungen, dass lediglich dort das Tragen einer Maske vorgeschrieben werden soll, wo es tatsächlich um den Schutz von Risikogruppen gegenüber einer potentiellen COVID-19-Infektion oder das Verhindern einer Infektionskette geht. Solche Bereiche stehen etwa im gesamten Gesundheits- und Pflegebereich und im Zusammenhang mit besonderen Risikogruppen (Pflegebedürftige, Akutpatienten usw.) außer Diskussion und sollten weiterhin bis zur vollständigen Eindämmung der Gefahren durch COVID-19 aufrechterhalten werden.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass

1)    die allgemeine COVID-19 Maskenpflicht im öffentlichen Raum – konkret in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Handel, in der Gastronomie und in der Beherbergung, im Schul- und Unterrichtswesen aber auch im Bereich des öffentlichen Kultur-, Sport- und Veranstaltungswesens – umgehend abgeschafft wird.

2)    die spezielle COVID-19-Maskenpflicht im gesamten Gesundheits- und Pflegebereich und im Zusammenhang mit besonderen Risikogruppen (Pflegebedürftige, Akutpatienten usw.) weiterhin bis zur vollständigen Eindämmung der Gefahren durch COVID-19 aufrechterhalten wird.

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.