628/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 29.05.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Muchitsch,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend arbeitsmarktpolitische Sofortmaßnahmen zur Beschäftigungsförderung

 

Die arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen sind enorm. 550.000 Arbeitslose, 1,3 Mio. ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit, die Jugendarbeitslosigkeit kann sich verdoppeln, ältere ArbeitnehmerInnen oder solche mit gesundheitlichen Einschränkungen werden sich auf längere Arbeitslosigkeit einstellen müssen, Frauen werden vom Arbeitsmarkt verdrängt. Zu all diesen Herausforderungen kommt noch die Gefahr des Anstieges von Armut bei langer Arbeitslosigkeit.

Die Regierung hat keine Konzepte um diese Herausforderungen anzugehen und zu lösen. Es gibt keine Beschäftigungsprogramme, keine zusätzlichen Mittel für Arbeitsmarktförderung, keine Erhöhung des Arbeitslosengeldes und auch nur marginal mehr Personal für das AMS, um die Aufgaben bewältigen zu können.

Die Bundesregierung hat zwar bisher die Mittel für Kurzarbeit zur Verfügung gestellt, die Finanzierung der Kurzarbeit darf allerdings nicht auf Kosten anderer arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen geschehen.

Österreich steht vor der Herausforderung einen weiteren Anstieg der Sockelarbeitslosigkeit zu verhindern. Obwohl die Zahl der Arbeitssuchenden vor der Krise – aufgrund der guten Konjunktur der letzten Jahre – insgesamt gesunken ist, hat sich die Situation für ältere Arbeitssuchende nicht verbessert. Gerade angesichts der krisenhaften wirtschaftlichen Entwicklung ist politisches Handeln daher unumgänglich. Die öffentliche Hand ist deshalb gefordert, auch aufgrund des höheren Anteils der über 50-Jährigen an der Erwerbsbevölkerung, Arbeitsplätze für ältere Langzeitarbeitslose zu schaffen. Die „Aktion 20.000“ sollte dabei zum Vorbild genommen werden.

Um 40.000 zusätzliche Arbeitsplätze mit einem Bruttoeinkommen in der Höhe von rund 1.900 Euro zu finanzieren, würde es pro Jahr 1,5 Mrd. Euro brauchen (Tamesberger/Theurl 2019). Abzüglich der Ausgaben für das Arbeitslosengeld sowie der Rückflüsse aus Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, reduzieren sich die Kosten um 80 % auf rund 270 Mio. Euro pro Jahr.

Es braucht aber auch einen Anschub für Qualifizierungsmaßnahmen, um den wandelnden Anforderungen am Arbeitsmarkt, durch Digitalisierung und anderen Veränderungsprozessen, zu begegnen. Finanziell schlechter gestellten Menschen muss durch entsprechende Maßnahmen eine berufliche Weiter- oder Um-Qualifizierung erleichtert werden. Dafür sollte ein Qualifizierungsgeld zur Verfügung gestellt werden. Zur Finanzierung von ganzjährigen Qualifizierungsmaßnahmen für 30.000 Personen bedarf es, laut Berechnungen der Arbeiterkammer, zusätzlich 636 Mio. Euro. Abzüglich der Ausgaben für Bildungskarenz, Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendium würde das im Budget mit zusätzlichen 361 Mio. Euro zu Buche schlagen. Werden während den Ausbildungszeiten Ersatzkräfte eingestellt, so sinken die tatsächlichen Kosten weiter.

Um den im Regierungsprogramm angekündigten Fachkräfteschwerpunkt budgetär abzubilden, sind zumindest 100 Mio. Euro notwendig. Außerdem muss das Fachkräftestipendium vom AMS aktiv eingesetzt und beworben werden.

Darüber hinaus gilt es insbesondere auch auf den Einbruch des Lehrstellenmarktes zu reagieren und für Jugendliche Ausbildungsmaßnahmen, wie die überbetriebliche Lehrausbildungen, zur Verfügung zu stellen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, umgehend beschäftigungsfördernde Maßnahmen zu setzen, um der höchsten Arbeitslosigkeit der zweiten Republik entsprechend entgegenzuwirken.

Insbesondere soll

·                ein Beschäftigungsförderungsprogramm, ähnlich der „Aktion 20.000“ für zumindest 40.000 ältere ArbeitnehmerInnen gestartet,

·                ein Qualifizierungsgeld für 30.000 finanziell schlechter gestellte ArbeitnehmerInnen für entsprechende Maßnahmen einer berufliche Weiter- oder Um-Qualifizierung zur Verfügung gestellt,

·                das Fachkräftestipendium ausreichend finanziell abgesichert und entsprechend beworben werden und

·                eine Aufstockung der Ausbildungsplätze bei den überbetrieblichen Lehrwerkstätten entsprechend dem Bedarf zur Erfüllung der Ausbildungspflicht bis 18 und der Ausbildungsgarantie bis 25 erfolgen.“

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales