629/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 29.05.2020
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Verena Nussbaum,
Genossinnen und Genossen
betreffend verpflichtende Barrierefreiheit bei der Gewährung von Bundesförderungen
Die Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014) legen die Grundlagen der Vergabe von Geldern des Bundes im Förderungsbereich dar. Im Hinblick darauf, dass ein Konjunkturpaket zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen nach der akuten Krise dringend notwendig ist, wäre dies eine große Chance, auch die umfassende Barrierefreiheit voranzubringen.
Nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz müssten eigentlich alle öffentlich zugänglichen Gebäude und Verkehrsanlagen spätestens seit 1.1.2020 barrierefrei sein, ein kurzer Blick in die Realität zeigt, dass dies nicht der Fall ist. Eine Erhebung einer großen Interessenvertretung ergab vor kurzem, dass in wichtigen Einkaufsstraßen großer österreichischer Städte knapp 50 % der (Geschäfts)Lokale nicht barrierefrei zugänglich sind.
Über den Hebel der Allgemeinen Rahmenrichtlinien, aber auch des Bundesvergabegesetzes könnte dieser – bedenkliche – Befund deutlich verbessert werden. Es sollten daher Mittel des Bundes nur eingesetzt werden dürfen, wenn das geförderte oder vergebene Vorhaben barrierefrei ist oder barrierefrei gemacht wird. Darüber hinaus sollten die im Bundesvergabegesetz bereits aufgestellten Anforderungen zur Barrierefreiheit bei Prüfung und Prüfungsdokumentation des Angebots sowie beim Zuschlag nochmals ausdrücklich zwingend angewendet werden. Zur Beurteilung der Barrierefreiheit sind ExpertInnen aus dem Kreis der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen beizuziehen.
Maßnahmen zur Herbeiführung der Barrierefreiheit sind in der Regel weniger maschinen- als personalintensiv. Sie eignen sich somit sehr gut um Arbeitsplätze zu sichern bzw. neue zu schaffen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Förderungen aus Bundesmitteln nur zu gewähren, wenn das geförderte oder vergebene Vorhaben barrierefrei ist oder barrierefrei gemacht wird. Zur Beurteilung der Barrierefreiheit sind ExpertInnen aus dem Kreis der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen beizuziehen.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales