632/A XXVII. GP
Eingebracht am 29.05.2020
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Antrag
der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 28/2020, wird wie folgt geändert:
1. §§ 2 Abs. 1 lit. l sublit. dd und 6 Abs. 2 lit. k sublit. dd lauten:
„dd) Europäischen Solidaritätskorps nach der Verordnung (EU) 2018/1475 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Oktober 2018 zur Festlegung des rechtlichen Rahmens des Europäischen Solidaritätskorps sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013 sowie des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU, ABl. L 250 vom 4.10.2018.“
2. § 55 wird folgender Abs. 47 angefügt:
„(47) §§ 2 Abs. 1 lit. l sublit. dd und 6 Abs. 2 lit. k sublit. dd in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2020 treten mit dem der Veröffentlichung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag in Kraft.“
Begründung
Mit diesem Gesetzesantrag erfolgt eine Zitierungsanpassung an das aktuelle EU-Jugendprogramm „Europäisches Solidaritätskorps“.
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie und Jugend