632/A XXVII. GP

Eingebracht am 29.05.2020
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Antrag

 

der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler,

Kolleginnen und Kollegen 

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 28/2020, wird wie folgt geändert:

1. §§ 2 Abs. 1 lit. l sublit. dd und 6 Abs. 2 lit. k sublit. dd lauten:

                   „dd) Europäischen Solidaritätskorps nach der Verordnung (EU) 2018/1475 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Oktober 2018 zur Festlegung des rechtlichen Rahmens des Europäischen Solidaritätskorps sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013 sowie des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU, ABl. L 250 vom 4.10.2018.“

2. § 55 wird folgender Abs. 47 angefügt:

„(47) §§ 2 Abs. 1 lit. l sublit. dd und 6 Abs. 2 lit. k sublit. dd in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2020 treten mit dem der Veröffentlichung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag in Kraft.“

 

Begründung

 

Mit diesem Gesetzesantrag erfolgt eine Zitierungsanpassung an das aktuelle EU-Jugendprogramm „Europäisches Solidaritätskorps“.

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie und Jugend