651/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.06.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Michael Schnedlitz, Mag. Christian Ragger

und weiterer Abgeordneter

betreffend COVID-19-Aufzahlung für Notstandshilfebezieher durch AMS

 

Höchst unerfreuliche Post bekamen in den letzten Wochen zehntausende österreichische Notstandshilfebezieher vom schwarz-roten Arbeitsmarktservice (AMS) zugestellt. Das AMS informiert in Bescheiden, die Ende Mai 2020 ausgestellt worden sind, dass die durch den Gesetzgeber ab März 2020 im Zuge der COVID-19-Maßnahmen beschlossenen Berechnungen und Aufzahlungen auf den regulären Arbeitslosenbezug erst zu einem „späteren Zeitpunkt“ für die Monate März und April erfolgen können. Erklärt wird das mit einem „notwendigen Datenabgleich“ – die Geschädigten sind aber wiedereimal die betroffenen Arbeitnehmer und ihre Familien. Sie müssen jetzt Wochen und Monate auf ihr Geld warten. In Wahrheit kreditieren sie das AMS.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständige Bundesministerin für Arbeit, Jugend und Familie wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass die COVID-19-Aufzahlungen für Notstandshilfebezieher durch das Arbeitsmarktservice umgehend umgesetzt werden und sichergestellt wird, dass dieser Aufzahlungsmodus monatlich eingehalten wird.“

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.