659/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.06.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Wiedereinführung der steuerlichen Absetzbarkeit bei Wohnraumschaffung- und sanierung

 

 

Im Zuge der Steuerreform 2015/16 wurde von der damaligen SPÖ-ÖVP-Bundesregierung beschlossen, dass die Kosten für Wohnraumschaffung nicht mehr steuerlich absetzbar sind. Lediglich Bautätigkeiten, die vor dem 1. Jänner 2016 begonnen wurden, konnten bis längstens 2020 als Sonderausgabenpauschale bei der Veranlagung steuerlich berücksichtigt werden. Das heißt, all jene Häuslbauer, die mit ihrer Bauausführung nach dem 1.1.2016 begonnen haben, haben keine steuerliche Abschreibmöglichkeit mehr. Gleich verhält es sich mit der Möglichkeit, Wohnraumsanierung im Zuge der Sonderausgabenpauschale steuerlich abzusetzen, auch diese Ausgaben konnten nur mehr für die Veranlagungsjahre 2016 bis 2020 geltend gemacht werden und auch nur dann, wenn mit der Wohnraumsanierung vor dem 1. Jänner 2016 begonnen wurde.

 

 

Das Wirtschaftsforschungsinstitut WIFO geht aktuell davon aus, dass für eine rasche Erholung der Baubranche staatliche Eingriffe notwendig sein werden, um die Bauwirtschaft zu stabilisieren. Ein Großteil der staatlichen Bau- und Infrastrukturinvestitionen wird von Ländern und Gemeinden getätigt, die jedoch massive Steuereinnahmenausfälle zu befürchten haben, weshalb es in diesem Bereich ein – wie von der FPÖ schon mehrfach gefordertes – umfangreiches Konjunkturpaket braucht. Diese allein wird jedoch nicht ausreichen, um eine langfristige Erholung der Bauwirtschaft herbeizuführen, da laut WIFO mit einer schwachen gesamtwirtschaftlichen Nachfrage zu rechnen ist. So hat Corona den privaten Konsum und die Investitionsbereitschaft stark zurückgehen lassen. Die Österreichische Nationalbank (OeNB) geht für 2020 von einem enormen Rückgang im privaten Konsum und einem deutlichen Anstieg der Sparquote aus. Das heißt, dass auch Aufträge von privaten im Bereich der Bauwirtschaft nachlassen werden, da es für potentielle Häuslbauer aufgrund der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Lage und fehlender staatlicher Förderungen o.Ä. kaum Anreize gibt, ein Bauvorhaben umzusetzen. Für private Investoren/Häuslbauer braucht es daher einen Bonus, um sie zur Umsetzung von Bauprojekten zu motivieren und so wieder Aufträge in die Bauwirtschaft zu bekommen. Dieser Bonus sollte sich, um die Schaffung komplizierter Strukturen und Abwicklungseinheiten zu vermeiden, wie bereits vor der Steuerreform 2015/16 in der Möglichkeit zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kosten für Wohnraumschaffung- und sanierung wiederfinden.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Baubonus einzuführen. Dieser soll wie bereits vor der Steuerreform 2015/16 darin bestehen, dass Kosten für Wohnraumschaffung- und sanierung steuerlich im Zuge der Veranlagung wieder abgesetzt werden können, womit private Investitionen gefördert und die heimische Baubranche unterstützt werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Bauten und Wohnen zuzuweisen.