663/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.06.2020
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Sibylle Hamann,
Ing. Johann Weber, Süleyman Zorba
Kolleginnen und Kollegen

betreffend gesetzliche Verankerung des Modells der Sommerschulen

 

Sommerschulen, insbesondere Sommerunterricht für jene, die es brauchen, um Eltern zu entlasten, waren seit vielen Jahren im Gespräch und wurden im aktuellen Regierungsprogramm verankert. Die Corona-Pandemie hat nun den Prozess zur Realisierung dieses Vorhabens beschleunigt: Die Sommerschule 2020 ist ein Pilotprojekt, welches sich an die Schülerinnen und Schüler der Volksschulen, der NMS und der AHS Unterstufe richtet. Der auf dem Unterrichtsfach Deutsch liegende Fokus und das projektorientierte pädagogische Konzept dahinter ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, die in diesem Fach einen besonderen Nachholbedarf aufweisen, die letzten beiden Ferienwochen dafür zu nutzen diese Rückstände aufzuholen.

Durch die im Rahmen des 3. COVID-19-Gesetzes erfolgte Novellierung des § 132c Schulorganisationsgesetz kann zusätzlich zum Regelunterricht ein Ergänzungsunterricht an verschiedenen Standorten in ganz Österreich stattfinden. Auf dieser rechtlichen Basis wird über Verordnung die Sommerschule 2020 als kostenfreies Zusatzangebot in den letzten zwei Ferienwochen eingerichtet.

Es handelt sich um ein Projekt, das in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Pädagogischen Hochschulen, der Bundesländer, unterschiedlicher Schulerhalter und den Universitäten stattfindet und dem drohenden Bildungsverlust entgegenwirken soll, um kein Kind zurückzulassen

Wie im Regierungsprogramm angeführt soll nach Auffassung der unterfertigten Abgeordneten für die kommenden Schuljahre eine weitere Ausführung der fachlichen und pädagogischen Konzeption von speziellen Ferienangeboten sowie eine österreichweit einheitliche Angebotsumsetzung in Zusammenarbeit mit den Bundesländern erfolgen. Der Fokus soll dabei neben dem Unterrichtsfach Deutsch auch auf andere Fächer ausgeweitet werden. Zudem soll die Schaffung eines schulpraktischen Moduls für Lehramtsstudierende in den Ferienmonaten mit Anrechnungsmöglichkeit auf das Studium umgesetzt werden.

Die Sommerschule soll somit nicht nur ein „Corona Projekt“ bleiben, sondern auch gesetzlich verankert werden. Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird ersucht, auf Basis der Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt „Sommerschule 2020“ dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit welcher der Sommerunterricht für jene Schülerinnen und Schüler, die es brauchen, und um Eltern zu entlasten auch in den Sommermonaten der nächsten Jahre angeboten werden kann.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.