664/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.06.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Evaluierung des Milizeinsatzes

 

Zum ersten Mal in der Zweiten Republik wurde die Miliz mobil gemacht, um in der Coronakrise Assistenzeinsatz zu leisten. Einerseits bewertete das BMLV die Miliz als strategische Reserve, die reguläre Truppen bei Bedarf ablösen kann. Andererseits gab es eine sehr lange Anlaufzeit, fehlendes Material und eine hohe Zahl von Militionären, die vom Dienst aufgrund von verschiedensten Gründen freigestellt werden mussten. Auch war die Miliz nicht für diesen spezifischen Einsatz trainiert und bedurfte einer Zusatzausbildung.

Die Coronakrise war erstmalig, wird aber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht einmalig bleiben. Verschiedene Bedrohungsszenarien, wie der Sicherheitspolitische Jahresauftakt oder die Vision Landesverteidigung 2020 zählen Pandemien zu den wahrscheinlichsten Bedrohungsszenarien im 21. Jahrhundert. Für das Bundesheer war Corona also ein Probelauf, aus dem das BMLV so viele Lektionen wie möglich lernen muss, und der so unvoreingenommen wie möglich evaluiert werden muss, vor allem zu Themen wie:

 

·        Mobilisierungsdauer

·        Einsatzbereitschaft

·        Einsatzorientierte Ausbildung für die Hochrisikoszenarien des 21. Jahrhunderts

·        Materialverfügbarkeit

·        Umfokussierung von den Herausforderungen des 20. auf die des 21. Jahrhunderts

·        Truppenmoral und Grad der Zufriedenheit der Rekruten mit dem Wehrdienst

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

"Das BMLV möge so schnell wie möglich eine vollständige Evaluierung des Milizeinsatzes zur Coronaassistenz, von Mobilmachung bis Abrüstung, durchführen. Dieser Bericht soll alle gewonnenen Erkenntnisse, positive wie negative, beinhalten und Verbesserungsvorschläge und die zur Durchführung dieser Verbesserungen benötigten Mittel im Detail auflisten. Der Report soll dem Nationalrat so schnell wie möglich, aber nicht später als mit Ende des Jahres 2020 vorgelegt werden."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss vorgeschlagen.