668/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.06.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Automatisches Pensionssplitting

 

Eine der Folgen der Coronakrise ist die Verstärkung traditioneller Rollenbilder. Dies hat auch weitreichende Auswirkungen auf die Alterssicherung von Frauen. Das freiwillige Pensionssplitting wird von Familien kaum in Anspruch genommen. Kein Wunder, stellt es doch eine völlige Fehlkonstruktion dar. Daran hat auch die getroffene Vereinbarung des "Pensionsgipfels" vom 29.02.2016 nichts geändert, bei der beschlossen wurde, dass das freiwillige Pensionssplitting bis zum vollendeten siebten, statt wie bisher bis zum vollendeten vierten Lebensjahr, in Anspruch genommen werden kann. Damit man das Pensionssplitting in Anspruch nehmen kann, darf ein Elternteil gar nicht arbeiten. Das betrifft weit überwiegend Frauen und setzt einen Anreiz für diese, bis zu sieben Jahre überhaupt nicht am Arbeitsmarkt zu partizipieren. Diese Konzeption rückt noch weiter weg davon, in Österreich erwerbstätigen Frauen zu helfen, sich eine Eigenpension zu erarbeiten, von der sie im Alter tatsächlich leben können. Sie ist Ausdruck eines partriarchalen Gesellschaftsbildes, das sich, wie die Zahlen oben zeigen, seit Beginn der Coronakrise noch verstärkt hat. Außerdem führt es dazu, dass sich Frauen in Abhängigkeit ihres Partners begeben müssen, denn durch das Pensionssplitting herrscht keine Gleichwertigkeit: Ein Elternteil gibt, der andere kann bloß Empfänger sein. 

Gleichzeitig besteht durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten und die gegenwärtige Ausgestaltung des Pensionssplittings ein viel zu geringer Nutzen, weshalb es kaum in Anspruch genommen wird. Denn jener Elternteil, der vom Pensionssplitting profitiert - d.h. bis zu 50% der Pensionsbeiträge des Partners gutgeschrieben bekommt - ist auch jener, der die Kindererziehungszeiten angerechnet bekommt. Dadurch hat der andere Elternteil, der einer Erwerbstätigkeit nachgeht, insbesondere im Falle eines niedrigen bis mittleren Einkommens, wesentlich stärkere Einbußen hinzunehmen, als jener, der sich um die Kinder kümmert. Dieses Ungleichgewicht lässt sich durch die Einführung eines automatischen Pensionssplittings beheben. Dadurch werden Pensionszeiten fair und automatisch zwischen Partner_innen aufgeteilt. 

Das Türkis-Grüne Regierungsprogramm sieht die Einführung eines automatischen Pensionssplittings in folgender Ausführung vor: 

·        Mit einmaliger, zeitlich befristeter Opt-out-Möglichkeit

·        Abgestellt auf gemeinsame Kinder

·        Bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres, ausgenommen Kindererziehungszeiten 

·        Praxistaugliche und faire Lösung für Patchwork-Familien

·        Aufteilung der zusammengerechneten Beitragsgrundlagen beider Elternteile und Gutschrift auf dem jeweiligen Pensionskonto zu jeweils 50%

Ebenso ist ein freiwilliges Pensionssplitting im Regierungsprogramm vorgesehen:

·        In jeder Form der Partnerschaft (Ehe, eingetragene Partnerschaft, freiwillige Vereinbarung bei Lebensgemeinschaften)

·        Aufteilung der zusammengerechneten Beitragsgrundlagen beider Partner_innen und Gutschrift auf dem jeweiligen Pensionskonto zu jeweils 50%

·        Ausgenommen KEZ

·        Für jeweils zukünftige Zeiten

·        Mit jederzeit möglicher Beendigung

Weiters heißt es im Regierungsprogramm: "Weitere Maßnahmen werden geprüft, um das faktische an das gesetzliche Pensionsantrittsalter anzunähern."

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die ein automatisches Pensionssplitting vorsieht. Dabei sollen die erworbenen Pensionsbemessungsgrundlagen zweier Elternteile für einen beschränkten Zeitraum geteilt werden. Ein Opt-Out soll für den Fall vorgesehen sein, dass sich beide Elternteile einvernehmlich dafür entscheiden."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.