670/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.06.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend stressreduzierte Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere

 

Schlachtungen im gewohnten Lebensumfeld von Nutztieren zu ermöglichen hat eine Vielzahl an Vorteilen: Allem voran kann den Tieren durch den Wegfall des Transportes Stress und Leid erspart bleiben, der Direktverkauf und bäuerliches Unternehmertum gestärkt und Verkehr und Emissionen reduziert werden, was auch den hohen Ansprüchen und den gelebten Werten der österreichischen Bio-Landwirtschaft entspräche. Während es aber etwa in Deutschland und der Schweiz bereits entsprechende rechtliche Möglichkeiten gibt, ist Bio-Musterland Österreich Nachzügler.

Gerade vonseiten vieler Biobäuerinnen und Biobauern im gesamten Bundesgebiet besteht schon lange der Wunsch nach einer gesetzlichen Regelung für eine tiergerechte, stressreduzierte Schlachtung in der gewohnten Umgebung. Konsequenterweise setzt sich daher auch BIO AUSTRIA als größter Bio-Verband in Europa mit über 12.000 (freiwilligen) Mitgliedsbetrieben schon seit vielen Jahren auf Bundesebene für eine gesetzliche Zulassung stressreduzierter Schlachtung in der gewohnten Umgebung ein. Dazu zählt auch die Schlachtung in mobilen Schlachtanlagen, die etwa auch im benachbarten Deutschland schon seit geraumer Zeit zugelassen ist, sowie auch die Weideschlachtung, welche aufgrund eines aktuellen Bundesratsbeschluss möglicherweise ebenfalls bald ermöglicht wird.

In Oberösterreich wurde letzen Sommer ein Pilotprojekt zu mobilen Schlachtanlagen präsentiert. Dabei wird erstmals in Österreich auf Landesebene die stressreduzierte Schlachtung am Bauernhof unter strengen Vorschriften auf mobilen Schlachtanlagen ermöglicht. Allerdings sind in Österreich die Länder und die dortigen Behörden für die Umsetzung und die Genehmigung mobiler Schlachtanlagen und der Weideschlachtung zuständig, welche dies sehr unterschiedlich handhaben.

Ein praxisnahes, umsetzungsfähiges Konzept zur „stressfreien Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Nutztiere“ wurde von BIO AUSTRIA, ÖBV, Erde & Saat, Demeterbund und ARGE Hochlandrind bereits erarbeitet und steht uns als Anregung und Hilfestellung bei der Umsetzung bis hin zur Weideschlachtung zur Verfügung.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, gemeinsam mit den Bundesländern einheitliche Regelungen zur flächendeckenden Genehmigung mobiler Schlachtanlagen und Weideschlachtung zu erarbeiten."


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.