674/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.06.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Restitution von afrikanischen Kulturgütern

 

In Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage vom 11. Dezember 2019 hat das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport festgestellt, dass

·        mehr als 36.000 Artefakte aus Afrika südlich der Sahara im Weltmuseum Wien lagern;

·        die Sammlung Nordafrika desselben Museums etwa 8.500 Artefakte enthält; 

·        im Museum für Angewandte Kunst knapp 2.000 Objekte angesammelt sind.

Viele dieser Objekte haben ihren Ursprung in kolonialen Kriegen und wurden gewaltsam aus ihren Ursprungskulturen entwendet. Das Ministerium verweist zum Beispiel auf den kolonialen Krieg in Benin 1897. Das Ministerium stellt in seiner Anfragebeantwortung fest, dass es, obwohl nur für einen Teil der Objekte die Unbedenklichkeit der Herkunft garantiert werden kann, zurzeit keinerlei Partnerschaften zur Provenienzforschung und möglicher Restitution bestehen. Laut Ministerium stammen etwa 12.000 Objekte aus einer Region und wurden in einem Zeitraum angeschafft, der auf potentielle Ethikprobleme bei der Anschaffung schließen lässt; bei weiteren 5.000 Inventarnummern bedarf es einer weiteren Einschätzung der Erwerbsumstände.

In vielen afrikanischen Staaten ist ein beträchtlicher Teil der sozialen und wirtschaftlichen Probleme der ethnischen Teilung der Bevölkerung geschuldet. Darüber hinaus hat eine Milliarde Menschen in Afrika keinen Zugang zu ihrem kulturellen Erbe. Restitution von Kulturgütern, zusammen mit der Unterstützung bei der Ausbildung von Museumspersonal, wie Archivar_innen, Kurator_innen, Vermittler_innen etc., der Entwicklung und (Co-)Finanzierung von Museen sowie der Erarbeitung von Tourismuskonzepten, würde zur Identitätsstiftung und damit zum sozialen Zusammenhalt beitragen, und so einen wichtigen Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung leisten. Auch kann sich Österreich als kulturell sensitiver Partner etablieren, was auch zukünftiger wirtschaftlicher Zusammenarbeit zuträglich sein wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der

·        die Restitution von kolonialen Kulturgütern problematischer Provenienz autorisiert;

·        ein Projekt zur Ausbildung von Museumspersonal in Partnerländern erstellt;

·        finanzielle und fachliche Unterstützung zur Schaffung von Museen in Partnerländern bereitstellt;

·        wo sinnvoll, Konzepte für Kulturtourismus erarbeitet."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.