678/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.06.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend langfristige Sicherheit Israels in friedlicher Koexistenz mit seinen Nachbarn

 

In Österreich herrscht Konsens darüber, dass die Sicherheit Israels ein integraler Bestandteil unserer Außenpolitik sein muss. Bundeskanzler Sebastian Kurz sagte bei einem Israel-Besuch im Juni 2018: "Als Österreicher werden wir Israel unterstützen, wann immer es gefährdet ist." Das sei die moralische Verpflichtung Österreichs als Teil der "Staatsräson, das bedeutet im nationalen Interesse meines Heimatlandes". Kurz lehnte sich damit an eine Rede Angela Merkels aus dem Jahr 2008 an, in der sie sagte: „Diese historische Verantwortung Deutschlands ist Teil der Staatsräson meines Landes. Das heißt, die Sicherheit Israels ist für mich als deutsche Bundeskanzlerin niemals verhandelbar."

Um diese Sicherheit gewährleisten zu können, müssen Konditionen geschaffen werden, die einem permanenten Frieden in der Region dienlich sind. Die internationale Gemeinschaft, die Europäische Union und eine Reihe österreichischer, wie auch israelischer Regierungen haben eine Lösung der schwelenden Konflikte auf Basis des internationalen Rechts als einzige Grundlage für einen erhaltbaren Frieden anerkannt.

Am 28. Jänner 2020 machte US-Präsident Donald Trump, auf der Suche nach dem "Deal des Jahrhunderts," im Beisein des israelischen Premierministers Benjamin Netanyahu im Weißen Haus seinen Friedensplan bekannt. (Die andere Konfliktseite war nicht eingeladen.) Dieser wurde umgehend von einer großen Mehrheit der internationalen Gemeinschaft abgelehnt, weil er eine einseitige Annexion von Territorium vorsieht, das nach durch internationalem Recht und gemäß UNO Resolutionen nicht zum israelischen Staat gehört. Dass die palästinensische Führung den Plan ebenso umgehend ablehnte, ist kein gutes Vorzeichen für einen Friedensplan.

Nach der Angelobung der neuen Koalitionsregierung im Mai 2020 erneuerte die israelische politische Führung ihre Absicht, Teile des Westjordanlands annektieren zu wollen, und stellte einen Gesetzesentwurf zu diesem Zweck für Juli dieses Jahres in Aussicht.

Die Europäische Kommission bekräftigte durch eine Stellungnahme des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, am 18. Mai 2020 die seit langem bestehende Position der Europäischen Union, dass ein gerechter und andauernder Friede in der Region auf internationalem Recht, einer Zweistaatenlösung und den anerkannten Grenzen von 1967 beruhen muss. Diese Position reflektiert den in Österreich traditionell vertretenen Kurs und ist die einzige Haltung, die mit dem deklarierten Ziel der österreichischen Außenpolitik, sich als unvoreingenommener Vermittler in internationalen Konflikten zur Verfügung zu stellen, kompatibel ist. Eine glaubwürdige Vermittlerrolle beruht immer auf dem Völkerrecht, niemals auf dem Faustrecht. 

Überraschenderweise erklärte die österreichische Bundesregierung allerdings, sich gemeinsam mit Ungarn gegen eine gemeinsame Politik der Europäischen Union stellen zu wollen. Außenminister Alexander Schallenberg lehnte eine "Vorverurteilung Israels" ab. Dabei handelt es sich bei der gemeinsamen EU-Position um keine Vorverurteilung, sondern um ein Bestehen auf den seit Jahrzehnten anerkannten Verhandlungspositionen und folglich der Möglichkeit von Verhandlungen auf der Basis dieser Positionen. Im diametralen Gegensatz zum österreichisch-ungarischen Verständnis der Situation kommt eine Anerkennung der israelischen Position einer Vorwegnahme potenzieller Verhandlungen gleich, wohingegen die EU-Position alle Möglichkeiten für Verhandlungen offen hält.

Wem an der Sicherheit Israels gelegen ist, der muss für eine Weiterführung des Friedensprozesses stehen, nicht für eine gewaltsame Annexion. Nur ein Politiker, dessen Karriere einzig und allein am Schüren von Angst und am Image des Beschützers der Nation während eines Krieges aufgehängt ist, profitiert von einer Annexion und der darauffolgenden Spirale der Gewalt. Uns liegt alles an der Sicherheit der Bevölkerung; gerade deshalb darf Österreichs Außenpolitik nicht auf persönliche Freundschaften mit israelischen Politikern ausgerichtet sein, sondern muss sich der langfristigen Sicherheit Israels widmen, und diese kann nur durch eine ausgehandelte, friedliche Koexistenz mit seinen Nachbarn erreicht werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die österreichische Bundesregierung möge sich weiterhin zur international anerkannten Zweistaatenlösung in einem verhandelten Frieden bekennen.

Die österreichische Bundesregierung möge die international anerkannten Grenzen von 1967 als Verhandlungsgrundlage weiterhin anerkennen.

Die Bundesregierung möge sich verpflichten, internationales Recht als einzige Grundlage für eine Lösung des Konfliktes anzuerkennen und sich von jedweder Politik, die auf Gewaltanwendung beruht, distanzieren.

Weiters möge die Bundesregierung Abstand davon nehmen, eine gemeinsame Position der Europäischen Union, die auf den anerkannten europäischen Prinzipien der letzten Jahre basiert, durch ein Veto zu blockieren und damit die Glaubwürdigkeit der europäischen Außenpolitik zu schwächen.

Stattdessen möge die Bundesregierung den Hohen Vertreter Borrell auffordern, die Europäische Union verstärkt als Vermittler zwischen allen Konfliktparteien einzubinden und ihn in diesem Unterfangen nach besten Kräften unterstützen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.