680/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.06.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Überarbeitung der 15a-Vereinbarung zur Emissionsreduktion im Gebäudebereich

 

Die Republik Österreich befindet sich inmitten zweier Krisen: Einerseits droht kurz- und mittelfristig eine durch die COVID-19 Pandemie verursachte Wirtschaftskrise, welche sich bereits durch einen Konjunktureinbruch und einen massiven Anstieg der Arbeitslosigkeit manifestiert. Andererseits drohen der Klimawandel und seine Folgen langfristig katastrophale globale Konsequenzen mit sich zu ziehen. Auch hier sind durch messbare Temperaturanstiege, Trockenheit und extreme Wetterereignisse erste Auswirkungen zu spüren, welche je nach Temperaturanstieg mehr oder weniger drastisch zunehmen werden. 

Während auf europäischer Ebene die klimapolitischen Zielsetzungen, sowie das als "Green Deal" bekannte Maßnahmenpaket im Kontext der COVID-19 Wirtschaftskrise bereits als eine Art nachhaltiges Konjunkturpaket interpretiert wird, fehlt noch ein klares Bekenntnis der Österreichischen Bundesregierung die jetzt notwendigen Konjunkturbelebungsmaßnahmen mit klimapolitischen Zielsetzungen und der notwendigen Neuorientierung der Wirtschaft und politischen Rahmenbedingungen zu verbinden. 

Derzeit verursacht der Gebäudebereich trotz einiger Verbesserungen in den letzten Jahrzehnten noch etwa 10% der österreichischen Treibhausgasemissionen. Dementsprechend wird es nicht möglich sein, ohne signifikante Energieeffizienzsteigerungen das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Dieser Handlungsbedarf stellt allerdings auch eine mehrfache Chance dar, da die Sanierung von Gebäuden und der Austausch von fossilen Heizsystemen Beschäftigung und Wertschöpfung im Inland schaffen und den Import von fossilem Gas reduziert. Derzeit liegt aber laut einer aktuellen Studie (Umweltbundesamt, Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen; Definition und Messung der thermisch-energetischen Sanierungsrate in Österreich, April 2020) die Sanierungsrate aufgrund einer Vielzahl von Versäumnissen anstatt der im Regierungsprogramm angestrebten 3,0% jährlich bei lediglich 1,4%.

Weil die Wohnbaupolitik hauptsächlich in den Kompetenzbereich der Länder fällt, wurde 2017 eine Vereinbarung gemäß §15a BVG zur Begünstigung von Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Bereich von Wohn- und Nichtwohngebäuden geschaffen. Da diese aber in der derzeitigen Form nicht ausreicht, um die angestrebte Sanierungsrate zu erreichen, sieht auch das Regierungsprogramm eine Überarbeitung vor. Allerdings wurden seit dem Regierungsantritt im Januar 2020 keinerlei diesbezüglichen Schritte gesetzt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, noch 2020 eine Überarbeitung der „Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen" einzuleiten, welche unter anderem folgende Punkte berücksichtigt:

·        Die Gewährleistung der Erreichung der bundesweit angestrebten Sanierungsrate von 3%

·        Die Schaffung einer verbindlichen Vorreiterrolle des Gebäudebestandes in Landes- bzw. Gemeindebesitzes in Sachen Energieeffizienz und entsprechender Sanierungsoffensive

·        Den mittelfristigen Ersatz von Heizkostenzuschüssen zugunsten beständiger Energieeffizienzmaßnahmen, insbesondere bei Personen, welche in Wohnungen in Gemeinde- oder Landesbesitz leben

·        Die Anpassung der landesspezifischen Bauordnungen und Fördersysteme, um die thermische Sanierung sowie die Installation von Photovoltaikanlagen, Speichersystemen und Ladeinfrastrukturen für E-Mobilität zu begünstigen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.