693/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.06.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Heinisch-Hosek,

Genossinnen und Genossen

betreffend voller Diskriminierungsschutz für Schwule, Lesben und Bisexuelle – „Levelling Up“.

 

 

Schwule, Lesben, Bisexuelle, Trans*- und intergeschlechtliche Personen sind auch in Österreich noch immer mit vielen Herausforderungen konfrontiert. Zahlreiche Erhebungen zeigen, dass Diskriminierungserfahrungen bis heute für viele Angehörige der LGBTIQ-Community zum traurigen Alltag gehören. Die Aufgabe der Politik muss es daher sein, für alle Menschen in Österreich gleichen Schutz vor Ausgrenzung und Schlechterstellung zu garantieren. Dabei haben wir noch einen langen Weg vor uns.

 

Bis heute sind Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, inklusive dem Zugang zu Wohnraum, nicht verboten. Damit bleibt Österreich eines der letzten EU-Länder, das diese Form der Schlechterstellung nicht gesetzlich untersagt. Während Schwule, Lesben und Bisexuelle also in der Arbeitswelt vor Diskriminierung geschützt sind, endet dieser Schutz in Lokalen, in Taxis, bei der Wohnungssuche und in jedem anderen Feld des Privatlebens. Durch das Gleichbehandlungsgesetz sind nämlich bisher im Privatbereich nur Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, einer Behinderung oder des Geschlechts verboten.

 

Dass es höchste Zeit ist, auch die sexuelle Orientierung als Schutzgrund in diese Reihe aufzunehmen bewies erst im Mai 2020 die bisher größte Erhebung zur Situation der LGBTIQ-Community durch die europäische Grundrechteagentur FRA. Dort zeigte sich, dass insgesamt 35 Prozent der befragten LGBTIQ-Personen in Österreich im letzten Jahr Diskriminierungen außerhalb der Arbeitswelt erleben mussten: 7 Prozent der Befragten wurden bei der Wohnungssuche diskriminiert, 21 Prozent in Bars oder Restaurants, 10 Prozent in Geschäften. Auch von zahlreichen nationalen und internationalen Organisationen wird Österreich daher seit Jahren dazu aufgefordert, endlich einen umfassenden Schutz vor Diskriminierung für die LGBTIQ-Community zu bieten.

Die Debatte über eine Ausweitung des Gleichbehandlungsgesetzes und der Rechte der Gleichbehandlungsanwaltschaft und -kommission sind in Österreich keine neuen Diskussionen: Vor genau zehn Jahren, im Juli 2010, wurde der erste Gesetzesentwurf für ein solches „Levelling Up“ ins Parlament eingebracht. Die Umsetzung des Schutzes aufgrund der sexuellen Orientierung im Privatbereich scheiterte aber seit damals, trotz Einigung der Sozialpartner und breiter Unterstützung aus der Gesellschaft, mehrmals. Das österreichische Warten auf eine etwaig dahingehende EU-Richtlinie scheint angesichts des fast überall garantierten Schutzes für Schwule, Lesben und Bisexuelle schlecht begründet.

 

Im Jahr 2021 wird unser Land das 50. Jubiläum der Entkriminalisierung von Homosexualität und damit einen Meilenstein in der Geschichte der Gleichstellung feiern. Es ist daher höchste Zeit, dass Österreich seinen schwulen, lesbischen und bisexuellen BürgerInnen auch endlich den grundlegenden Schutz garantiert, den sie verdienen!

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen und Integration sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, werden aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen, mit dem der Schutzgrund der sexuellen Orientierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, inklusive Wohnraum, im Gleichbehandlungsgesetz und im Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft verankert und damit der umfassende rechtliche Schutz vor Diskriminierung für Schwule, Lesben und Bisexuelle garantiert wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gleichbehandlungsausschuss