737/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 30.06.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Michael Bernhard und Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Anpassung des Fixkostenzuschusses

 

Die eingeleiteten Maßnahmen der Bundesregierung, um auf die Covid-19 Pandemie zu reagieren, haben nicht nur zum sozialen Stillstand geführt, sondern auch das Wirtschaftsleben stillgelegt. Dadurch sind unzählige Selbständige mit wirtschaftlichen Problemen und hohen Einkommensverlusten konfrontiert. Viele von ihnen sind auf Unterstützungszahlungen aus dem Härtefallfonds oder ähnlichen Fördertöpfen angewiesen. Eine dieser Hilfen ist der Fixkostenzuschuss der Bundesregierung, mit dem bis zu 75 % der Fixkosten und der verderblich gewordenen Ware ersetzt werden können. Eine zusätzliche Benachteiligung trifft nun jene Unternehmer_innen, die vorheriges Jahr in Karenz waren. Für den Fixkostenzuschuss können bis zu drei zusammenhängende Monate im Zeitraum 16. März bis 15. September 2020 herangezogen werden, die mit dem gleichen Zeitraum im Vorjahr verglichen werden. Wer zu dieser Zeit im Vorjahr aber in Karenz war, fällt somit um den Fixkostenzuschuss um. Hier besteht eine beträchtliche Schlechterstellung von Unternehmer_innen, welche ohnehin schon mit unzähligen finanziellen Problemen zu kämpfen haben und nun auch in diesem Bereich unverschuldet Nachteile erleiden müssen. Somit wäre es dringend angebracht den Vergleichszeitraum so anzupassen, dass auch Unternehmer_innen die letztes Jahr in Karenz waren, die Möglichkeit haben finanzielle Hilfe aus dem Fixkostenzuschuss zu bekommen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert, den Fixkostenzuschuss so anzupassen, dass auch Unternehmer_innen, die letztes Jahr in Karenz waren, die Möglichkeit haben finanzielle Hilfe aus dem Fixkostenzuschuss zu bekommen

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.