745/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 07.07.2020
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

betreffend voller Entschädigungsanspruch nach dem Epidemiegesetz für alle Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe bis zum Zeitpunkt der Aufhebung des Betretungsverbotes

 

Seit 15. Mai 2020 durften die heimische Gastronomie sowie die Hotellerie seit 29. Mai 2020 nach monatelangen behördlich verordneten Betriebsschließungen wieder ihre Betriebe zu öffnen.

Während viele Tourismusbetriebe an den Rand ihrer Liquidität gekommen und einem enormen finanziellen Druck aufgrund dieser Zwangsschließungen mit Mitte März 2020 ausgesetzt waren, da die Fixkosten, wie Mieten, Leasingraten, Stromrechnungen etc. trotz Umsatzausfällen weiterhin zu begleichen waren, lässt sich die Bundesregierung Zeit mit der Auszahlung der dringend notwendigen Hilfen und belastet die Unternehmen zusätzlich durch einen Dschungel an zuständigen Behörden und bürokratischen Hürden.

Aufgrund dieser äußerst schwierigen Situation, in der sich die Tourismuswirtschaft in Folge der COVID-19-Schließungen befindet, ist es dringend an der Zeit, dass die Bundesregierung die Ankündigungspolitik beendet und endlich Taten setzt, um eine Wiederbelebung und damit ein Überleben der heimischen Tourismusbetriebe sicherzustellen. „Denn das Corona-Jahr“ – so die Prodinger Beratungsgruppe in einer entsprechenden Aussendung – „wird der heimischen Hotellerie den bisher schlimmsten Absturz bringen. Den Betrieben droht ein Verlust von bis zu 4,2 Milliarden Euro. In der Gastronomie könnten die Einbußen rund 3,3 Milliarden Euro betragen - zusammen also bis zu siebeneinhalb Milliarden Euro.“ (OTS0050 / 19. Mai 2020)

Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten sind daher insbesondere alle Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, die in Folge von COVID-19 von einem behördlichen Betretungsverbot und damit einem völligen Stillstand ihrer Betriebe betroffen waren, bis zum Wegfall des jeweiligen Betretungsverbots nach den Bestimmungen des Epidemiegesetzes zu entschädigen.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der dargelegten Fakten und im Sinne der raschen und echten Unterstützung der massiv belasteten heimischen Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden 
 
Entschließungsantrag
 
Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend einen Entschädigungsanspruch in voller Höhe nach dem Epidemiegesetz für alle Gastronomie- und Beherbergungs-betriebe, die vom behördlichen Betretungsverbot betroffen sind oder waren, bis zum Zeitpunkt der Aufhebung des Betretungsverbotes für die jeweilige Branche, sicherzustellen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Zuweisung dieses Antrages an den Tourismusausschuss.