765/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 07.07.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Novellierung der Strafen im Tiertransportgesetz

 

Im Tierschutzbericht 2019 nimmt der Tiertransport eine zentrale Rolle ein. Nicht nur der Transport von Lebendtieren an sich, sondern auch deren Kontrollen und Vollzug wurden darin bemängelt. Dem Bericht zufolge wurden im Jahr 2018 insgesamt 1.450 Verstöße gegen das Tiertransportgesetz verzeichnet, aber nur 20% wurden dahingehend strafrechtlich belangt. Dieser lasche Umgang mit Gesetz und Tier führt nur dazu, dass das Tiertransportgesetz an seiner Glaubwürdigkeit verliert.

Bei den 167.477 durchgeführten Kontrollen an den heimischen Schlachthöfen, wurden knapp 35 Millionen Tiere untersucht. Dabei wurde bei 688 Transporten zumindest eine Zuwiderhandlung nach dem Tiertransportgesetz festgestellt. Der Bericht über die Anzahl der Transporte, die mit Schmerzen, Schaden oder Leiden zumindest eines Tieres verbunden war, zeigt einen noch schockierenden Alltag. Von den 1.019 durchgeführten Abmahnungen und Aufforderungen zur Verbesserung kam es nur zu 51 Organmandaten und 215 Anzeigen.

Deutliche Wirkung zeigen die Kontrollen, welche durch die Exekutive durchgeführt wurden. Hier wurden gesamt 338 gesetzliche Maßnahmen vorgenommen, was 1/3 der Gesamtzahl ausmacht. 

Dieses Bild zeigt uns, dass die Kontrollkette schon vor dem Transport massiv ausgebaut werden muss, damit es überhaupt zu einem Transport kommen kann.

Um den zahlreichen Verstößen entgegenzuwirken und vielmehr zum Wohlergehen der Tiere, müssen die Kontrollen und Bestrafungen spürbar ausgedehnt und erhöht werden. Diese Kontrollen sollten vermehrt noch vor dem Transportantritt erfolgen und durch sie Exekutive durchgeführt werden. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, umgehend eine Novellierung der Vollstreckung des Tiertransportgesetzes, sowie die Erhöhung und Ausweitung des Strafrahmens zu veranlassen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.