767/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 07.07.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Mag. Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend "Right to Plug"

Es entspricht moderner Klimapolitik, den Umstieg auf E-Mobilität zu fördern. Demgemäß wurden einer am 29.06.2020 medienwirksam präsentierten Mitteilung der Bundesministerin Leonore Gewessler zufolge die Prämien für die Anschaffung von elektrisch angetriebenen PKWs sowie für die Installierung von Ladestationen deutlich erhöht. Diese Förderungen können aber nicht greifen, wenn es Bewohnern von Wohnungen in Eigentums- oder Mietwohnanlagen nicht möglich ist, auf ein Elektrofahrzeug umzusteigen, weil in der Wohnanlage keine Ladeinfrastruktur besteht. Die diesbezüglich Rechtslage ist nicht eindeutig. Jüngst hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass die Verlegung einer elektrischen Leitung samt eigenem Zähler sowie das Installieren einer „Wallbox“ in technisch einfacher Ausführung, dh dass nur einphasiges Laden eines E-Autos mit 3,7 kW möglich ist, als privilegierte Änderung im Sinn des § 16 Abs 2 Satz 2 WEG keines Nachweises der Verkehrsüblichkeit oder des wichtigen Interesses des Antragstellers bedarf. Darüberhinausgehende Maßnahmen, insb das Installation einer „Wallbox“ zum dreiphasigen Laden mit 22 kW sei von dieser Privilegierung nicht umfasst (OGH 18.12.2019, 5 Ob 173/19f).

Ein "Right to Plug" soll diese unklare Rechtslage nun beseitigen. Die Einrichtung von Ladestationen in Gemeinschaftsanlagen soll rechtlich klar und erleichtert möglich sein. Die Weiterentwicklung der fossil angetriebenen Mobilität hin zur dekarbonisierten Mobilität, die durch erneuerbare Energie angetrieben wird, verlangt nach dem Abbau von regulatorischen Hürden. Dadurch kann mittelfristig eine Mobilitätswende erreicht werden, die wiederum dazu beiträgt, das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen.

Die EU-Kommission teilt diese Einschätzung und fordert in der Richtlinie (EU) 2018/844 ihre Mitgliedstaaten unter anderem dazu auf, die Einrichtung von Ladeinfrastruktur in neuen und bestehenden Gebäuden zu vereinfachen und regulatorische Barrieren zu beseitigen. Zudem findet sich auf Seite 43 des Regierungsprogramms 2020-2024 bereits die Zielsetzung, ein "Right to Plug" im Wohnrecht einzuführen.  Mit Hilfe dieser Entschließung, kann der Prozess erfolgreich gestartet werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten und dem Nationalrat ehestmöglich vorzulegen, welche insbesondere Novellen des Mietrechtsgesetzes und des Wohnungseigentumsgesetzes vorsieht, die ein "Right to Plug" im Wohnrecht implementieren."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.