772/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am
08.07.2020
Dieser Text ist elektronisch
textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petra Wimmer,
Genossinnen und Genossen
betreffend erweiterter Beobachtungszeitraum für das
Erfordernis der Erwerbstätigkeit
beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld
Um das einkommensabhängige
Kinderbetreuungsgeld (ea KBG) zu beziehen, müssen
angehende Eltern - neben
einer Reihe weiterer Anspruchsvoraussetzungen - nachweisen,
dass in den 182 Kalendertagen vorder Geburt des Kindes bzw unmittelbar vor
Beginn des absoluten Beschäftigungsverbotes, eine in Österreich
kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit
ununterbrochen ausgeübt wurde. Unterbrechungen wirken sich nur dann nicht
schädlich auf den Bezug des ea KBG aus,
wenn sie nicht länger als 14 Tage dauern.
Diese spezielle Anspruchsvoraussetzung für
den Bezug des ea KBG wird auf Grund der
COVID-19-Krise für viele Eltern zu einem Problem. Die Corona-bedingte
massive Steigerung
der Arbeitslosigkeit in Österreich führt dazu, dass die
ununterbrochen ausgeübte kranken-
und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit während 182
Kalendertagen vor der
Geburt nur schwer erreicht werden kann Aufgrund der angespannten
Arbeitsmarktsituation,
die noch lange andauern wird, werden Beschäftigte in hohem Maße von
Kündigungen,
Insolvenzen des Arbeitgebers, Job-Wechsel u.a. betroffen sein, die dazu
führen, dass das Erfordernis einer zumindest 182-tägigen
ununterbrochenen Erwerbstätigkeit nicht erfüllt wird.
Um die Situation von jungen Familien und
werdenden Eltern zu erleichtern wird daher vorgeschlagen, statt des
Erwerbstätigkeitserfordernisses von 182 Tagen unmittelbar vor der
Geburt bzw. unmittelbar vor Beginn des absoluten Beschäftigungsverbotes,
einen
erweiterten Beobachtungszeitraum von einem Jahr vorzusehen. Innerhalb dieses
Beobachtungszeitraums müssen Arbeitnehmerlnnen insgesamt 182 Tage
beschäftigt sein,
um Anspruch aufs ea KBG zu haben.
Diese Maßnahme versteht sich als
krisenfeste Familienpolitik - Väter, Mütter und Kinder
profitieren davon gleichermaßen.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die
Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
wird aufgefordert, dem Nationalrat die gesetzlichen Grundlagen zur
Beschlussfassung
vorzulegen, die sicherstellen, dass im Zusammenhang mit dem
einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld statt des
Erwerbstätigkeitserfordernisses von 182 Tagen unmittelbar
vor der Geburt bzw. unmittelbar vor Beginn des absoluten
Beschäftigungsverbotes eine Erweiterung der Beobachtungsfrist auf ein
Jahr, innerhalb der das Erfordernis einer 182-
tägigen Beschäftigung (nicht zusammenhängend) erfüllt
werden muss, vorgesehen wird."
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie und Jugend