772/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 08.07.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Wimmer,

Genossinnen und Genossen

betreffend erweiterter Beobachtungszeitraum für das Erfordernis der Erwerbstätigkeit
beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld

Um das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (ea KBG) zu beziehen, müssen
angehende Eltern
- neben einer Reihe weiterer Anspruchsvoraussetzungen - nachweisen,
dass in den 182 Kalendertagen vorder Geburt des Kindes bzw unmittelbar vor Beginn des absoluten Beschäftigungsverbotes, eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ununterbrochen ausgeübt wurde. Unterbrechungen wirken sich nur dann nicht schädlich auf den Bezug des ea KBG aus,
wenn sie nicht länger als 14 Tage dauern.

Diese spezielle Anspruchsvoraussetzung für den Bezug des ea KBG wird auf Grund der
COVID-19-Krise für viele Eltern zu einem Problem. Die Corona-bedingte massive Steigerung
der Arbeitslosigkeit in Österreich führt dazu, dass die ununterbrochen ausgeübte kranken-
und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit während 182 Kalendertagen vor der
Geburt nur schwer erreicht werden kann Aufgrund der angespannten Arbeitsmarktsituation,
die noch lange andauern wird, werden Beschäftigte in hohem Maße von Kündigungen,
Insolvenzen des Arbeitgebers, Job-Wechsel u.a. betroffen sein, die dazu führen, dass das Erfordernis einer zumindest 182-tägigen ununterbrochenen Erwerbstätigkeit nicht erfüllt wird.

Um die Situation von jungen Familien und werdenden Eltern zu erleichtern wird daher vorgeschlagen, statt des Erwerbstätigkeitserfordernisses von 182 Tagen unmittelbar vor der
Geburt bzw. unmittelbar vor Beginn des absoluten Beschäftigungsverbotes, einen
erweiterten Beobachtungszeitraum von einem Jahr vorzusehen. Innerhalb dieses Beobachtungszeitraums müssen Arbeitnehmerlnnen insgesamt 182 Tage beschäftigt sein,
um Anspruch aufs ea KBG zu haben.

Diese Maßnahme versteht sich als krisenfeste Familienpolitik - Väter, Mütter und Kinder
profitieren davon gleichermaßen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
wird aufgefordert, dem Nationalrat die gesetzlichen Grundlagen zur Beschlussfassung
vorzulegen, die sicherstellen, dass im Zusammenhang mit dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld statt des Erwerbstätigkeitserfordernisses von 182 Tagen unmittelbar
vor der Geburt bzw. unmittelbar vor Beginn des absoluten Beschäftigungsverbotes eine Erweiterung der Beobachtungsfrist auf ein Jahr, innerhalb der das Erfordernis einer 182-
tägigen Beschäftigung (nicht zusammenhängend) erfüllt werden muss, vorgesehen wird."

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie und Jugend