780/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 09.07.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Kassegger

und weiterer Abgeordneter

betreffend In Österreich lebende Syrer müssen ihre Heimat wiederaufbauen

 

Eine Viertelmillion Tote, ganze Stadtteile, die in Trümmerwüsten verwandelt wurden – vier Jahre Bürgerkrieg haben in Syrien schreckliche Spuren hinterlassen. In Österreich bekamen viele jener Menschen, welche in Syrien aus rassischen, religiösen oder politischen Gründen verfolgt wurden, rasch Asyl. Die Zahl aufgenommener Flüchtlinge in Österreich in den letzten zehn Jahren entspricht inzwischen sogar einem Anteil an der Bevölkerung von 1,47 Prozent. Österreich zählt somit zu den Ländern, die pro Kopf die meisten Flüchtlinge aufgenommen haben – weltweit ist man sogar auf Platz 14.1 Dass es sich bei diesem Schutz vor Verfolgung um ein Hilfsinstrument auf Zeit, nämlich bis zum Wegfall des Asylgrundes, handelt, wird seither jedoch gerne negiert.

 

Aufgrund der militärischen Erfolge der Streitkräfte Syriens und ihrer Partner ist der vielschichtige Bürgerkrieg in Syrien inzwischen weitestgehend beendet und der sogenannte Islamische Staat besiegt.2 Militärische Interventionen zur endgültigen Befriedung konzentrieren sich auf wenige Regionen und Ortschaften in Grenzgebieten. Nach der Befreiung Aleppos aus der Gewalt extremistischer Terrormilizen durch die Streitkräfte der Arabischen Republik Syrien gilt inzwischen nurmehr die Region um Idlib als Rückzugsort der Extremisten.3 Aufgrund der Beendigung von kriegerischen Handlungen sowie der Niederwerfung jener extremistischen Milizen, die zuvor Teile des syrischen Staatsgebietes besetzt gehalten hatten, ist nun der Weg frei für einen syrischen Aussöhnungsprozess und den schrittweisen Wiederaufbau des Landes.

 

 

 

 

1.        https://www.tt.com/artikel/30721298/oesterreich-auf-platz-14-diese-laender-nehmen-die-meisten-fluechtlinge-auf

2.        https://www.worldpoliticsreview.com/insights/28041/the-syrian-ci-vil-war-might-be-ending-but-the-crisis-will-live-on

3.        https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-06/syrien-luftangriff-russische-kampfflugzeuge-buergerkrieg-zivilisten-gefluechtete-idlib-hama

Diesbezüglich von vordergründigem Interesse ist die Wiederherstellung von Lebensumständen, die geeignet sind, Syrien wieder zur Heimat des syrischen Volkes werden lassen zu können. Nicht zuletzt im Sinne einer Restabilisierung der Gesamtregion sind entsprechende Schritte unerlässlich.

 

In Österreich wird der Status des Asylberechtigten zwar unbefristet erteilt, er kann unter bestimmten Umständen aber wieder aberkannt werden – wenn die Schutzwürdigkeit endet, der Lebensmittelpunkt in einen anderen Staat verlegt wird, der Flüchtling wegen eines schweren Verbrechens rechtskräftig verurteilt worden ist und deswegen eine Gefahr für die Gemeinschaft darstellt, oder wenn er eine Gefahr für die Sicherheit der Republik darstellt.

 

Außer im Fall einer Verurteilung ist eine Aberkennung aber nicht mehr zulässig, wenn seit der Asylgewährung bereits fünf Jahre vergangen sind. Im heurigen Jahr jährt sich die Flüchtlingswelle 2015, in der über 90.000 Asylanträge in Österreich gestellt wurden, bereits zum fünften Mal. Zugleich beginnt in Syrien der Wiederaufbau, der jedoch aufgrund des Braindrains durch die vielen syrischen Auswanderer nur langsam erfolgen kann.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird aufgefordert, sich für die Wiederherstellung von Lebensumständen, die geflüchteten Syrern zu einer raschen Rückkehr motivieren, um ihre Heimat Syrien wiederaufzubauen, einzusetzen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.