781/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 09.07.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

betreffend Ersatzlose Streichung des fiktiven Ausgedinges

 

Als Ausgedinge bezeichnet der Rechtsverkehr in landwirtschaftlichen Kreisen die Regelungen zur Altersversorgung, die sich der bisherige Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes bei Abschluss des Hofübergabevertrages gegenüber seinem Erben und Nachfolger ausbedingt. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Hofübernehmer zu einer Reihe von Sachleistungen. Das Ausgedinge ist die Gesamtheit von Rechten, die der Übergeber einer Liegenschaft mit dem Übernehmer vereinbart. Üblicherweise werden ein Wohnungsrecht, ein Recht auf Pflege, eine Geldrenten bis hin zu Naturalleistungen vereinbart.

 

Das Ausgedinge diente früher im landwirtschaftlichen Bereich zur Altersversorgung der Altbauern und wird auch als „Altenteil“ bezeichnet. Es werden für die Berechnung der Ausgleichszulage in der Pensionsversicherung nicht die tatsächlich erzielten Einkünfte (z. B. Ausgedinge, Verkaufspreis oder Pachtzins) angerechnet, sondern – ausgehend vom Einheitswert der übergebenen Güter – ein Pauschalbetrag, das sogenannte „fiktive Ausgedinge“.

 

Das fiktive Ausgedinge entspricht heute nicht mehr Realität. Kinder leben getrennt von ihren Eltern bzw. führen diesen Hof nicht mehr weiter. Es ist sehr unüblich bei anderen,  ähnlichen, Berufsgruppen solche Vereinbarungen zu treffen, dabei wohnen die Eltern auch bei anderen Berufsgruppen oft im selben Haushalt.

 

Auch wurde durch die Zusammenlegung der Sozialversicherung der Bauern mit der Sozialversicherung der Selbständigen zu einer gemeinsamen Versicherung damit eine Ungleichbehandlung geschaffen. Für andere Berufsgruppen gibt es so eine Regelung nicht und deswegen sollten wir im Sinne der Gerechtigkeit auch für die Bauernschaft diese ersatzlos streichen.

 

 

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen vor diesem Hintergrund folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Novelle zum Sozialversicherungsrecht zuzuleiten, mit der das fiktive Ausgedinge ersatzlos gestrichen wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.