798/A XXVII. GP

Eingebracht am 09.07.2020
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Antrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 43/2020, wird wie folgt geändert:

In § 4 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „§ 2 Abs. 2“ ein Beistrich eingefügt.

 

Begründung

 

Hierbei handelt es sich um eine redaktionelle Anpassung.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.