807/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 09.07.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Ewa Ernst-Dziedzic, Reinhold Lopatka, Michel Reimon, Gudrun Kugler

 

 

betreffend EU Aktionsplan Menschenrechte und Demokratie

 

 

Begründung

Im Regierungsprogramm bekennt sich die Bundesregierung zu einem „Europa der Demokratie, der Menschenrechte und des Rechtsstaates“. Zudem wird einmal mehr festgehalten, dass Menschenrechte einen integralen Bestandteil der österreichischen Außenpolitik bilden.

Auf der Grundlage des Strategischen Rahmens für Menschenrechte und Demokratie und der beiden Aktionspläne 2012-2014 und 2015-2019 konnte die Europäische Union beträchtliche Fortschritte seit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages bei der Verbesserung der Auswirkungen und der Kohärenz ihrer Aktionen auf die Menschenrechte und Demokratie machen.

Die Europäische Union hat damit erstmals einen einheitlichen strategischen Rahmen für diesen wichtigen Politikbereich mit weitreichenden Aktionsplänen erhalten. Der Rahmen legt Prinzipien, Ziele und Prioritäten fest, die alle darauf abzielen, die Wirksamkeit und Konsistenz der EU-Politik zu verbessern. Sie bieten eine vereinbarte Grundlage für eine wirklich kollektive Anstrengung, an der sowohl die EU-Mitgliedstaaten als auch die EU-Institutionen beteiligt sind. Der Strategische Rahmen verankert auch die Verpflichtung zu einer echten Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft.

Für die Wirksamkeit ihres Einsatzes für Menschenrechte und Demokratie weltweit konnten in der EU zum Beispiel Leitlinien zu den wichtigsten menschenrechtlichen Themen entwickelt werden. Auf multilateraler Ebene hat die EU eine Reihe von wichtigen Initiativen gesetzt, wie zum Beispiel im Rahmen der Allianz gegen die Todesstrafe. Auch Fortschritte hinsichtlich eines Mainstreaming der Menschenrechte im gesamten außenpolitischen Handeln der EU konnten erzielt werden. Die Wirksamkeit des EU Handelns in den auswärtigen Beziehungen im Bereich der Menschenrechte, der Förderung des Internationalen Humanitären Völkerrechtes und der Internationalen Strafgerichtsbarkeit wurde durch die Ernennung eines EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte weiter gestärkt.

Am 25.3.2020 wurde von der EU ein neuer Aktionsplan Menschenrechte und Demokratie 2020 - 2024 präsentiert, der prioritäre Handlungslinien für das zukünftige EUEngagement unter anderem für den Schutz und Stärkung des Einzelnen, den Aufbau resilienter, inklusiver und demokratischer Gesellschaften, die Förderung eines globalen Systems für Menschenrechte und Demokratie sowie die Nutzung der Chancen und Bewältigung der Herausforderungen durch neue Technologien vorsieht.  Ziel dieses Aktionsplanes ist es, dass die EU in ihrem auswärtigen Handeln selbstbewusster, wirksamer und geeinter vorgehen kann.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass sich Österreich, wie bereits im Regierungsübereinkommen festgehalten, im Zusammenhang mit der Konferenz zur Zukunft Europas unter anderem auch für die Annahme von Beschlüssen mit qualifizierter Mehrheit in zusätzlichen Bereichen (z.B. Außenpolitik) einsetzen wird, was begrüßt wird.

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird ersucht,

·         die Bemühungen der EU für die Ausarbeitung eines umfassenden Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie für 2020 bis 2024 zu unterstützen;

·         sich auf EU-Ebene für die Einführung einer unionsweit geltenden Regelung für Sanktionen bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Menschenrechte einzusetzen;

·         sich für eine regelmäßige Befassung der zuständigen EU Gremien für die Fortschritte bei der Umsetzung des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie einzusetzen.“

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung zum Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.