838/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.09.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Ermöglichung der Aufnahme von schutzbedürftigen Kindern durch Länder, Städte, Gemeinden und Zivilgesellschaft

 

In der Nacht auf den 9. September ist das restlos überfüllte Lager Moria auf der griechischen Insel Lesbos völlig abgebrannt. Rund 12.600 Menschen, darunter tausende Kinder, sind nun obdachlos und müssen unter freiem Himmel oder in provisorischen Zelten auf steinigem Untergrund schlafen. Es gibt zu wenig Wasser, zu wenig Toiletten, zu wenig Zelte. Die humanitäre Katastrophe auf EU-Boden war angekündigt, die Zustände in den Elendslagern auf den griechischen Inseln waren schon lange menschenunwürdig und haben sich durch den Großbrand noch weiter verschärft. Dazu kommt die grassierende Coronavirus-Pandemie - im Hinblick auf die katastrophale hygienische Situation eine zusätzliche, massive Bedrohung.

Angesichts dieser verheerenden Zustände können und wollen viele Menschen in Österreich nicht mehr tatenlos zusehen. Der vielfach geäußerte, eindringliche Appell an die Menschlichkeit der Bundesregierung blieb jedoch erfolglos. Allerdings besteht in einigen Ländern, Städten und Gemeinden die Bereitschaft sowie die Kapazität zur Unterbringung und Versorgung von besonders Schutzbedürftigen aus Moria. So hat sich etwa der Landtag in Wien in einem von NEOS, SPÖ und Grünen unterstützen Antrag bereit erklärt, hundert Kinder von den griechischen Inseln aufzunehmen und die Bundesregierung aufgefordert zu handeln. Auch zahlreiche Bürgermeister_innen und Mitglieder von Landesregierungen haben in den vergangenen Tagen erklärt, Flüchtlingskinder aufnehmen zu wollen. Darüber hinaus wollen auch viele engagierte Einzelpersonen helfen und stehen etwa als Pat_innen für unbegleitete Flüchtlingskinder bereit.

Die türkis-grüne Bundesregierung bleibt dabei, keine Menschen aus dieser Notlage rauszuholen, und beteiligt sich nicht am Programm der Europäischen Kommission zur Umsiedlung unbegleiteter Minderjähriger von den Lagern auf den griechischen Inseln. Es muss aber nun schnellstmöglich die menschenwürdige Versorgung der Betroffenen sichergestellt werden und das geht vor Ort für so viele Menschen nicht. Wenn die Regierung schon nicht selbst handeln möchte, soll sie wenigstens den zur Hilfeleistung Bereiten aus Zivilgesellschaft und Lokalpolitik nicht im Weg stehen, sondern ihnen ermöglichen, zu helfen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, Ländern, Städten, Gemeinden und der Zivilgesellschaft zu ermöglichen, für im Rahmen des Programmes der Europäischen Kommission aus den Lagern auf den griechischen Inseln aufzunehmende Kinder Sorge zu tragen. Dafür sind die abgegebenen Hilfsangebote von Bundesländern, Städten, Gemeinden, NGOs oder Einzelpersonen auf ihre Validität und Machbarkeit zu überprüfen. Die Bundesregierung soll in der Folge die Einreise von unbegleiteten Minderjährigen aus Griechenland zulassen und den geeigneten Stellen und Personen die Versorgung von und/oder Patenschaft für diese Kinder ermöglichen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.