841/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.09.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Yannick Shetty, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Beendigung des massiven Interessenkonflikts der Fördernehmer_innen in Entscheidungsgremien der Sportförderung

 

Im Juni 2017 wurde das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 (BSFG 2017) beschlossen. Erst vier Jahre zuvor hatten SPÖ, ÖVP und FPÖ gemeinsam das Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 (BSFG 2013) beschlossen, das laut Klug "seit 1948 [...] die größte Reform im Bereich der Bundes-Sportförderung" dargestellt haben soll. Man wollte damals wegkommen vom "Gießkannenprinzip" der Fördergeldverteilung hin zu einer gezielten Verteilung nach den Parametern "Effizienz, Transparenz und Bedarfsorientierung". Das ist nicht geglückt. Anstatt das BSFG 2017 dafür zu nutzen, Missstände im alten Gesetz zu bereinigen, wurden bestehende Strukturen fortgeschrieben und einzementiert. Ein besonderer Missstand ist der dem BSFG 2017 inhärente Interessenkonflikt der Fördernehmer_innen, die in Gremien über Sportförderung entscheiden. §§ 33 Abs. 1, 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 BSFG 2017 sehen vor, dass Förderempfänger_innen, die also z.B. Mitglieder in Verbänden sind, auch in jenen Gremien sitzen können, die über die Fördermittelvergabe entscheiden - konkret im Aufsichtsrat, der Kommission für den Leistungs- und Spitzensport, sowie der Kommission für den Breitensport und der mit dem BSFG 2017 neu geschaffenen Bundes-Sport GmbH. Die beiden Kommissionen, die gemeinsam mit der Geschäftsführung an erster Stelle über die Vergabe von Fördermitteln entscheiden, bestehen sogar mehrheitlich aus Mitgliedern von Sportorganisationen, die von der Bundes-Sportorganisation (BSO) bestellt werden. Der Rechnungshof empfahl dem Ministerium deshalb, auf die Organisation der Sportförderung (Entscheidungsstrukturen in der Bundes-Sport GmbH) derart hinzuwirken, dass Fördernehmer_innen bei Förderentscheidungen höchstens in beratender, nicht aber in entscheidender Funktion agieren dürfen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, wird dazu aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit der die Organisation der Sportförderung derart neu konzipiert wird, dass sich in den Gremien, die über die Fördermittelvergabe entscheiden, keine (Vertreter_innen von) Fördernehmer_innen befinden können." 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Sportausschuss vorgeschlagen.