843/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.09.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Umweltschädliche Taxi-Leerfahrten

Jedes Jahr werden durch ineffiziente und nicht aufeinander abgestimmte Regelungen der Kompetenzträger Bund und Land sowohl auf legislativer wie auch auf exekutiver Ebene tausende Kilometer an Taxi-Leerfahrten zwischen Wien und dem Flughafen Wien Schwechat unnötig verursacht. Diese Leerfahrten bringen leicht vermeidbare ökologische und ökonomische Mehrbelastungen mit sich, die so nicht tragbar sind.

Wiener Taxis dürfen Kundschaft von Wien aus zum Flughafen bringen, jedoch nicht ohne Weiteres zurück. Gleichzeitig dürfen Schwechater Taxis Kundschaft nach Wien befördern, allerdings nicht zurück zum Flughafen Wien Schwechat. Die wenigen Ausnahmen, die aktuell bestehen, wie zum Beispiel die Vorbestellung eines Wiener Taxis zum Flughafen, lösen die Ineffizienzen nicht hinlänglich auf, um das Problem der Leerfahrten zu beseitigen. Durch klare und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Taxi-Betriebe könnte der Umwelt, dem Taxi-Gewerbe und den Fahrgästen geholfen werden.

Erschwert wird die Bereinigung dieser Problematik durch eine Vermischung der Zuständigkeiten. Das Zusammenspiel der NÖ Taxi-Betriebsordnung, des bundesweit gültigen Gelegenheitsverkehrsgesetzes, sowie der ebenfalls bundesweiten Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr trägt maßgeblich dazu bei, dass das Problem der Taxi-Leerfahrten seit Jahren zum Leid der Umwelt, der Taxi-Fahrer_innen und der Kund_innen verschleppt wird.

Der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird durch eine Sonderregelung bereits jetzt die Kompetenz verliehen, verbindliche Tarife für Flughafenzubringer- und -abholverkehr festzulegen, wenn sich eine Stadt und der dazugehörige Flughafen in verschiedenen Bundesländern befinden (GelverkG §14 Abs. 2). Es sollte daher der Bundesministerin ebenfalls die Zuständigkeit eingeräumt werden, sicherzustellen, dass der auf Basis des Gelegenheitsverkehrsgesetzes abgewickelte Flughafenzubringer- und -abholverkehr keine leicht vermeidbaren Emissionen durch Leerfahrten verursacht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, das Problem der Taxi-Leerfahrten zwischen Wien und dem Flughafen Wien Schwechat in Abstimmung mit der Landeshauptfrau von Niederösterreich zu beheben, um die vermeidbaren ökologischen und ökonomischen Zusatzbelastungen zu verhindern."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.