862/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.09.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Zuversichtspaket: Unbürokratisch entlasten - Verlustrücktrag ausweiten

Tiefe Rezession

Die durch die Pandemie ausgelöste Rezession ist die tiefste in der Geschichte der zweiten Republik. Einkommen, Produktion und Steuereinnahmen werden 2020 in einem nie dagewesenen Ausmaß sinken. Der Live-Indikator der Österreichischen Nationalbank zeigt zwar eine Erholung im Vergleich zum Lockdown an (OeNB, 2020), doch zuletzt hat die Dynamik wieder leicht abgenommen. Aktuelle Prognosen des WIFO von Ende August und der OECD von Mitte September deuten an, dass das Bruttoinlandsprodukt heuer um rund sechs bis sieben Prozent schrumpfen dürfte. Österreich verzeichnet damit im internationalen Vergleich einen weniger dramatischen Einbruch als etwa Italien oder Spanien, aber einen stärkeren als Dänemark, Schweden oder Deutschland. Auf dem Arbeitsmarkt waren die Verwerfungen enorm. In den Monaten März und April ist die Zahl der unselbständig Beschäftigten um fünf Prozent unter dem Vorjahr gelegen, im Lockdown waren 189.000 weniger beschäftigt als noch im Vorjahr. 

Vor diesem Hintergrund sind wir erleichtert, dass seitens der Bundesregierung die NEOS Forderung, Unternehmen die Möglichkeit zu geben, betriebliche Verluste aus dem Jahr 2020 auch in die Vorjahre rückzutragen, endlich aufgegriffen wurde. 

Geht es nach uns NEOS, sollen Unternehmen darüber hinausgehend die Möglichkeit bekommen, ihre Verluste für 2020 nicht nur für die Jahre 2019 und 2018, sondern auch für das Jahr 2017 gewinnmindernd berücksichtigen zu können. Unternehmen erhalten damit eine zeitnahe Liquiditätsspritze in Form einer Steuererstattung. Für Jahresabschlüsse, die bereits gemacht wurden, sollen Unternehmen den Verlustrücktrag nachträglich einbringen können. Die Verrechnung des Verlustes 2020 sollte dabei betragsmäßig unbegrenzt und mit den Gewinnen nicht nur der Jahre 2019 und 2018, sondern eben auch mit jenen von 2017 ermöglicht werden. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, in dem die bereits beschlossene Möglichkeit für Unternehmen, betriebliche Verluste aus dem Jahr 2020 in die Vorjahre rückzutragen, auf das Jahr 2017 ausgeweitet wird."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.