88/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 13.11.2019
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Petra Bayr, MA, MLS, Genossinnen und Genossen

 

betreffend Schutz von Frauen und Mädchen vor HIV/AIDS und Gewalt in der OEZA und der humanitären Hilfe

 

Weltweit leben 37,9 Millionen Menschen mit HIV/AIDS. Vor allem Mädchen sind von Neuansteckungen betroffen: 58 Prozent aller 15-24 Jährigen, die neu infiziert werden, sind weiblich. So werden jede Woche laut Daten von UNAIDS 6.200 Mädchen und junge Frauen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren mit HIV infiziert.

 

Besonders gefährdet sind weibliche Sexarbeiterinnen: Die Vereinten Nationen schätzen, dass deren Ansteckungsgefahr 14-mal höher ist, als jene gleichaltriger Frauen, die nicht in der Sexarbeit tätig sind.

 

2018 hatten 23,3 Millionen Menschen, die mit HIV/AIDS leben, Zugang zu antiretroviraler Therapie. Das entspricht nicht einmal zwei Drittel aller HIV-positiven Menschen. Weltweit haben zu wenige Mädchen und Burschen, Frauen und Männer Zugang zu Information, sexueller Bildung und Angeboten, die auf sexuelle und reproduktive Gesundheit abzielen. Die Vereinten Nationen schätzen, dass mehr als 232 Millionen Frauen und Mädchen keinen Zugang zu Verhütungsmitteln haben, obwohl sie momentan eine (weitere) Schwangerschaft verhindern möchten.

 

Frauen tragen auch die Hauptlast der Pflege von erkrankten Angehörigen und der Unterstützung für HIV-infizierte Personen.

 

Die österreichische Entwicklungszusammenarbeit hat aktuell keinen Schwerpunkt auf den Kampf gegen HIV/AIDS gelegt. Auch in der Vergabe der Mittel für humanitäre Hilfe gibt es keinen Fokus auf Frauen oder HIV Prävention.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres wird aufgefordert:

 

·    In jenen Länder der OEZA, in denen HIV/AIDS verbreitet ist,

 

o   Maßnahmen zu Prävention und Behandlung von HIV/AIDS in geeigneten Projekten aufzunehmen;

 

o   entwicklungspolitische Maßnahmen umzusetzen, welche die nationalen Strafverfolgungsbehörden in die Lage versetzen, die strafrechtliche Verfolgung von Gewalt gegen Frauen, insbesondere im Fall sexueller Nötigung und Vergewaltigung, auch in der Ehe, FGM (weibliche Genitalverstümmelung), Kinderheirat sowie Frauenhandel effizient zu gewährleisten;

 

o   Buben und Männern in HIV-Präventionsmaßnahmen einzubinden;

 

o   anerkannte international im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit agierende Organisationen wie etwa UNFPA, den Global Fund oder UN Aids finanziell zu unterstützen.

 

·    In der humanitären Hilfe Aktivitäten gegen Gewalt an Frauen zu unterstützen und, wo sinnvoll, Maßnahmen zu Prävention von HIV aufzunehmen“.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.