882/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.09.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Alois Stöger, diplomé,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend verpflichtende Einführung eines Abbiegeassistenten für LKW

 

Rechtsabbiegende LKW stellen im innerstädtischen Bereich für RadfahrerInnen und FußgängerInnen eine erhebliche Gefährdung dar. Dem Stand der Technik entsprechende Assistenzsysteme können im direkten Umfeld des LKW ungeschützte Verkehrsteil-nehmerInnen erkennen und den Fahrer warnen. Die deutsche Unfallforschung der Versicherer (UDV) geht davon aus, dass etwa ein Drittel der im Straßenverkehr getöteten RadfahrerInnen bei Abbiegeunfällen ums Leben kommen.

 

In Wien verstarb vor eineinhalb Jahren ein 9-jähriger Bub, nachdem er von einem LKW-Fahrer im toten Winkel übersehen wurde. Generell verunglücken eine hohe Anzahl von FahrradfahrerInnen und FußgängerInnen durch Kollissionen mit LKW. Im Jahr 2019, dem aktuellsten Jahr, das von der Statistik Austria ausgewertet wurde, kamen neun Menschen in solchen Unfallsituationen ums Leben. In den fünf Jahren davor bewegte sich diese Zahl zwischen 14 und 21 Todesopfern.

 

Das Kraftfahrgesetz regelt im § 23, dass Kraftfahrzeuge und damit auch LKW mit geeigneten, entsprechend großen Rückspiegeln und erforderlichen anderen Einrichtungen für die indirekte Sicht ausgerüstet sein müssen, die so angebracht sind, dass der Lenker von seinem Platz aus die Straße neben und hinter dem Fahrzeug ausreichend überblicken kann, auch wenn das Fahrzeug voll besetzt oder beladen ist.

 

Seit dem Jahre 2011 gibt es die technische Möglichkeit des Einbaus eines Abbiegeassistenten für LKW. Diese Abbiegeassistenzsysteme können erheblich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr beitragen und Unfälle zwischen rechtsabbiegenden LKW und ungeschützten VerkehrsteilnehmerInnen verhindern.

 

Bereits im Jahre 2017 wurde im Verkehrsministerium das Testprojekt „Mobil-Eye“ gestartet, in dem LKW mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet wurden. In diesem Test war ein Sensor, der ein Warnsignal abgibt, in die LKW installiert. Dieses Projekt wurde auch durch die Wirtschaftskammer begleitet.

Eine Studie aus dem Jahr 2011, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungs-wirtschaft in Auftrag gegeben wurde, ergab, dass – bezogen auf alle Unfälle zwischen LKW und RadfahrerInnen und FußgängerInnen – fast die Hälfte mit Hilfe eines Abbiegeassistenten vermeidbar gewesen wäre.

 

Auch die „General Safety Regulation“ der Europäischen Kommission vom 17. Mai 2018 fordert die Einführung von elektronischen Abbiegeassistenten für LKW und Busse. Ebenso hat sich der Verkehrsministerrat unter österreichischer Präsidentschaft mit einem Straßenverkehrssicherheitspaket befasst.

 

Die Einführung von verpflichtenden Abbiegeassistenten und eine entsprechende Nachrüstung für bereits zugelassene LKW scheint aus all den genannten Gründen zwingend geboten.

 

Die EU-weite Verpflichtung zu Abbiegeassistenzsystemen in neuen LKW erst ab 2022 birgt die Gefahr, dass jetzt installierte Systeme mit den später definierten Standards nicht kompatibel sind. Daher ist die Bundesregierung hier gefordert, sich auf EU-Ebene auf einen auch später gültigen technischen Rahmen von Standards einzusetzen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert, eine Novelle des Kraftfahrgesetzes 1967 vorzulegen, wonach bereits zugelassene, österreichische Lastkraftwagen mit technisch geeigneten Abbiegeassistenzsystemen verpflichtend nachzurüsten sind. Sowohl für die entsprechende Nachrüstung als auch für die Voraussetzung zur Neuzulassung in Österreich ist eine kurze Übergangsfrist vorzusehen. Des Weiteren wird die Bundesministerin aufgefordert, sich auf EU-Ebene für einen langfristig gültigen Standard bei Abbiegeassistenzsystemen, der auch die vorzunehmende österreichische Lösung umfasst, einzusetzen.“

 

 

Zuweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss