919/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.10.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda,

Genossinnen und Genossen

betreffend Reparatur des NPO-Fonds

Durch den ersten Corona-Lockdown im Frühjahr und die sich aktuell wieder verschärfende Situation sind Kulturinstitutionen, Kulturbetriebe, Kunstschaffende, KulturvermittlerInnen und in der Kreativwirtschaft Tätige in ihrer Existenz bedroht. Viele konnten sich nur mit Mühe über den Sommer retten und es ist mehr als ungewiss, ob sie den Herbst und Winter überstehen werden. In dieser existenziell bedrohlichen Lage braucht die Kultur den Staat als verlässlichen Partner.

Dennoch hat sich die Bundesregierung gegen eine unkomplizierte Kompensation der Einnahmenausfälle durch das Finanzamt entschieden und für den Kultursektor eine große Anzahl von Fonds geschaffen. Jeder mit seinen eigenen Formularen. Jeder mit seinen eigenen Richtlinien. Jeder mit seinen eigenen Berechnungen. Und jeder mit seinen eigenen Problemen. Oft musste mehrmals nachgebessert werden, um die Fonds überhaupt für die, die eigentlich davon profitieren sollten, nutzbar zu machen. Statt dem Kultursektor rasch und unkompliziert zu helfen, hat die Bundesregierung Bürokratiemonster geschaffen, die oft fern der Realität der Kulturschaffenden ist.

Besonders der NPO-Fonds hat sich aktuell teilweise als untauglich für Kultur­institutionen erwiesen. Sowohl mittelgroße Bühnen als auch kleinere Kunst- und Kulturvereine klagen, dass die Förderkriterien (wieder einmal) so angesetzt sind, dass viele nicht ansuchen können oder nur sehr geringe Summen erhalten. So werden Subventionen für Investitionen – zB für die Anschaffung eines neuen Licht- oder Tonpults – als Einnahmen gerechnet, obwohl die Gelder zweckgebunden direkt in die Anschaffung gehen. Zu Verzerrungen kam es bereits bisher beispielsweise auch, wenn Förderungen aufgrund von Corona vorzeitig ausbezahlt wurden. Das ist gut gemeint vom Subventionsgeber, jedoch schädlich für den NPO-Fonds. Gerade kleinere Organisationen arbeiten auch oft projektorientiert, sodass die Einnahmen stark schwanken, was wiederum ein Problem ist. Auch Zuschüsse aus der Kurz­arbeitsbeihilfe zählen zu den Einnahmen, die Personalkosten werden jedoch nicht angerechnet. Ein großer Teil der Ausgaben im Kultursektor sind jedoch Personalkosten. Damit unterscheidet sich der NPO-Fonds auch vom Fixkosten­zuschuss. Dort ist die Anrechnung eines „angemessenen“ Unternehmergehalts sowie von Personalkosten, die eindeutig krisenbedingtem Mehraufwand (Stornierungen, Umbuchungen, etc.) zuordenbar sind, sehr wohl anrechenbar. Warum sind hier die Regelungen für Gemeinnützige strenger als für Gewinnorientierte? Des Weiteren braucht es aufgrund der Komplexität der Einreichung die Beiziehung von ExpertInnen, was wiederum mit Kosten verbunden ist.

Oder in den Worten von PAKT Wien, einer Plattform der Häuser darstellender Künste: „Aus den beschriebenen Punkten ist der NPO-Fonds in seiner momentanen Form nicht dazu angetan, unsere realen Verluste, die die Schließungen evoziert haben, abzudecken, sondern beschäftigt viele von uns tage-, ja wochenlang, bis sie verzweifelt feststellen müssen, dass die genannten Hürden eine Einreichung leider eben doch nicht zulassen.“ Es braucht daher eine umfassende Reparatur des NPO-Fonds, damit er auch für Kulturinstitutionen und Kulturvereine ein taugliches Mittel zur Unterstützung ist.“

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport wird aufgefordert, umgehend eine Reparatur der Richtlinien des NPO-Fonds dahingehend vorzunehmen, dass gemeinnützige Kulturinstitutionen, die aufgrund der Corona-Pandemie in einer Notlage sind, auch tatsächlich beim NPO-Fonds Unterstützung erhalten. Sie dürfen nicht aufgrund praxisferner Berechnungsmethoden aus dem Kreis der Bezugsberechtigten ausgeschlossen werden oder nur geringfügige Unterstützungen erhalten. Organisationen, die auf gemeinnütziger Basis agieren, leisten einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen Vielfalt in Österreich. Daher dürfen auch die Kriterien für ihre Unterstützung nicht strenger oder schlechter sein als die gewinnorientierter Unternehmen.“

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.