928/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.10.2020
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Sicherstellung von B1-Deutschkenntnissen für „Taxi-Lenker“


Bei der von der ÖVP/FPÖ-Regierung auf den Weg gebrachten Novelle des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes wurde auch eine Novelle der Betriebsordnung ausverhandelt. Zentraler Punkt war eine qualitative Verbesserung der „Taxi-Lenker“. So stand im Hauptgesichtspunkt des Entwurfes:

 

Durch eine Novelle des GelverkG werden daher die beiden bisher getrennten Gewerbe zu einem Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw vereinigt. Aus diesem Grund ist es notwendig, die Taxilenker-Ausbildung auf jene Lenker, die bisher im Rahmen des Mietwagen-Gewerbes mit Personenkraftwagen tätig waren, auszuweiten. Die Ausbildung für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw soll um einige Kenntnisbereiche, wie z. B. Deutschkenntnisse, erweitert werden.

 

Im § 6 war deshalb vorgesehen, dass unter anderem folgender Nachweis zu erbringen ist:

 

Deutschkenntnisse zumindest auf Sprachniveau B1 durch einen österreichischen oder gleichwertigen Pflichtschulabschluss mit Deutsch als primärer Unterrichtssprache, ein aktuelles Zertifikat des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) beziehungsweise vom ÖIF anerkannten Bildungseinrichtungen oder durch persönliche Vorsprache vor der Behörde.

 

In der nun von der schwarz-grünen Bundesregierung ausverhandelten und von Ministerin Gewesseler kundgemachten Verordnung wurde das völlig verwässert: Nun müssen nur mehr Deutschkenntnisse auf A2-Niveau nachgewiesen werden und das auch nur, „wenn auf Grund der bei der Feststellung der Kenntnisse gewonnenen Eindrücke anzunehmen ist, dass der Bewerber über keine für die Tätigkeit als Lenker (Taxilenker) ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt“.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden


Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert, durch die  Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr sicherzustellen, dass künftig alle „Taxi-Lenker“ Deutschkenntnisse zumindest auf Sprachniveau B1 haben müssen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht.